Jahresabschluss zum 31.12.2019, a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung, b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 129 N