Sachverhalt und Rechtslage:
Zum 31.12.2019 hatte die Gemeinde Häuslingen
ihren neunten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss
besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer
Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss 2019 mit den genannten Inhalten wird mit dieser
Drucksache übersandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des Gemeindedirektors zu
verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls beigefügt.
Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den
Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. - Immaterielles Vermögen |
39.197,18 € |
1. - Nettoposition |
2.043.950,27 € |
2. - Sachvermögen |
1.777.741,99 € |
1.1.1
Reinvermögen |
1.204.925,79 € |
3. - Finanzvermögen |
4.827,34 € |
1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
79.348,41 € |
4. - Liquide
Mittel |
244.337,21 € |
2. - Schulden |
5.990,34 € |
5. - Aktive Rechnungsabgrenzung |
517,83 € |
3. - Rückstellungen |
13.471,10 € |
|
|
4. - Passive
Rechnungsabgrenzung |
3.209,84 € |
Summe |
2.066.621,55 € |
Summe |
2.066.621,55 € |
Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen
zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2017 |
31.12.2018 |
31.12.2019 |
das immaterielle Vermögen |
2,17 % |
2,04 % |
1,90 % |
das Sachvermögen |
82,55 % |
79,82 % |
86,02 % |
das Finanzvermögen |
0,98 % |
0,35 % |
0,23 % |
die liquiden Mittel |
14,28 % |
17,76 % |
11,82 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,02 % |
0,03 % |
0,03 % |
die Nettoposition |
98,92 % |
99,36 % |
98,90 % |
darunter: das
Reinvermögen |
61,59 % |
59,87 % |
58,30 % |
darunter: der
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,38 % |
3,91 % |
3,84 % |
die Schulden |
0,81 % |
0,33 % |
0,29 % |
die Rückstellungen |
0,22 % |
0,15 % |
0,65 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,05 % |
0,16 % |
0,16 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom
15.06.2023 bis 27.06.2023 (mit Unterbrechungen) die Prüfung des
Jahresabschlusses 2019 nach den §§ 155,156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis
dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 10.07.2023
zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung in dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Häuslingen hat den folgenden Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne
Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden.
Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und
Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder
erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Häuslingen sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen
keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen
versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG
festgestellt:
1. Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der
Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung der
Hauptverwaltungsbeamtin. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht
entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Gemeindedirektors zum Schlussbericht 2019
vom 03.08.2023
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.07.2023
·
Jahresabschluss
2019
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2019 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 10.07.2023 sowie der
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 03.08.2023 wird
Kenntnis genommen. Der Rat der Gemeinde
Häuslingen nimmt von der im Haushaltsjahr 2019 eingetretenen über- und
außerplanmäßigen Auszahlung, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des §
117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis. Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen für das
Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Behandlung des
Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2019:
|
||||||||
2. |
Der Bürgermeisterin wird
gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |