Sitzung: 30.08.2023 Rat der Gemeinde Häuslingen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: HSL/075/2023/XI
Vorsitzender Cort-Brün Voige erläutert kurz die Drucksache.
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2019 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 10.07.2023 sowie der
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 03.08.2023 wird
Kenntnis genommen.
Der Rat der Gemeinde
Häuslingen nimmt von der im Haushaltsjahr 2019 eingetretenen über- und
außerplanmäßigen Auszahlung, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des §
117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen für das
Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Behandlung des
Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2019:
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2. |
Der Bürgermeisterin wird
gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |