Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Vorsitzender Cort-Brün Voige erläutert kurz die Drucksache.


Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 10.07.2023 sowie der Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 03.08.2023 wird Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen nimmt von der im Haushaltsjahr 2019 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Auszahlung, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2019:

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von

79.348,41 €

werden in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

79.348,41 €

eingestellt.

 

 

 

2.

Der Bürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.