a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung
b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Samtgemeindebürgerrmeisters gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2018
Zum 31.12.2018 hatte die Samtgemeinde Rethem
(Aller) ihren achten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der
Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung,
einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss 2018 mit den genannten Inhalten
wird mit dieser Drucksache übersandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Samtgemeinde Rethem (Aller) zum 31.12.2018 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind
ebenfalls beigefügt.
Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft
sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende
Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. - Immaterielles Vermögen |
308.607,45 € |
1. - Nettoposition |
2.298.970,14 € |
2. - Sachvermögen |
5.153.209,53 € |
1.1.1 Reinvermögen |
1.819.475,66
€ |
3. - Finanzvermögen |
2.932.377,97 € |
1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
-122.739,76 € |
4. - Liquide Mittel |
1.454.481,18 € |
2. - Schulden |
5.257.572,51 € |
5. - Aktive Rechnungsabgrenzung |
19.828,07 € |
3. - Rückstellungen |
2.177.583,77 € |
|
|
4. - Passive Rechnungsabgrenzung |
134.377,78 € |
Summe |
9.868.504,20
€ |
Summe |
9.868.504,20
€ |
Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen
Positionen zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2016 |
31.12.2017 |
31.12.2018 |
das immaterielle Vermögen |
2,22 % |
2,21 % |
3,13 % |
das Sachvermögen |
88,33 % |
87,09 % |
52,22 % |
das Finanzvermögen |
4,59 % |
4,01 % |
29,71 % |
die liquiden Mittel |
4,68 % |
6,55 % |
14,74 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,18 % |
0,14 % |
0,20 % |
die Nettoposition |
50,17 % |
52,22 % |
23,30 % |
darunter: das
Basis-Reinvermögen |
24,43 % |
23,62 % |
18,44 % |
darunter: der
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
-2,33 % |
3,96 % |
-1,24 % |
die Schulden |
33,37 % |
32,58 % |
53,28 % |
die Rückstellungen |
15,50 % |
14,30 % |
22,07 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,96 % |
0,90 % |
1,36 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis
hat in der Zeit vom 20.02.2023 bis 16.03.2023 (mit Unterbrechungen) die Prüfung
des Jahresabschlusses 2018 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 25.05.2023 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat den
folgenden Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne
Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden.
Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und
Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder
erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Samtgemeinde Rethem
(Aller) sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen
keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen
versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:
1. Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der
Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
dar.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129
Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die
Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes
stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer
Entlastung nicht entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Samtgemeindebürgermeisters zum Schlussbericht 2018 vom 30.05.2023
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.05.2023
· Jahresabschluss 2018
Beschluss:
Der Jahresabschluss der
Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1
NKomVG beschlossen.
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr
2018 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen,
zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung
erteilt wurde, Kenntnis. Behandlung des
Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2018: Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -122.739,76 € wird mit den
Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet und weiter vorgetragen. |
|
2. |
Dem Samtgemeindebürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1
Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |