Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Freiflächen-Photovoltaikanlage", hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
RE/084/2023/XI
Art
Drucksache

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung sowie Brutvögeluntersuchung und Netzverträglichkeitsprüfung ist in den Anlagen 1 bis 5 beigefügt.

 

Auf dieser Grundlage soll das förmliche Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, dem vom Planungsbüro H&P Ingenieure GmbH, 30880 Laatzen, vorliegenden Vorentwurf nebst Begründung zuzustimmen.

 

 


Anlagen:

 

-       Anlage 1: Vorentwurf Vorhaben- und Erschließungsplan

-       Anlage 2: Vorentwurf Begründung Bebauungsplan

-       Anlage 3: Untersuchung der Brutvögel im Rahmen der Planung einer PV-Anlage in Rethem im Jahr 2022

-       Anlage 4: Karte zur Untersuchung der Brutvögel

-       Anlage 5: Netzverträglichkeitsprüfung Avacon

 


Beschluss:

 

  1. Dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 “Freiflächen-Photovoltaikanlage” nebst Begründung wird zugestimmt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 


Folgekostenrechnung:

 

Keine.