Sachverhalt und Rechtslage:
In der Sitzung des Rates am 23.05.2024 hat der Rat der Gemeinde Böhme der Drucksache BÖ/074/2024/XI den Aufstellungsbeschluss für eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1, 2 und 3 BauGB (sog. Abrundungssatzung) für die Ortschaft Kirchwahlingen in der Gemeinde Böhme gefasst. Ziel der Abrundungssatzung ist die Weiterführung der städtebaulichen Entwicklung in der Ortschaft Kirchwahlingen sowie die Sicherung und den Erhalt der vorhandenen Bebauung.
Mit der Erstellung der Abrundungssatzung wurde das Planungsbüro H&P Ingenieure GbR, Albert-Schweitzer-Straße 1, 30880 Laatzen beauftragt. Der Entwurf der Satzung wurde den Einwohnern der Ortschaft Kirchwahlingen im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 25.07.2024 vorgestellt. Die Anmerkungen und Hinweise wurden bewertet und, sofern rechtlich möglich, in den Entwurf eingearbeitet. Der aktuelle Entwurf, Stand 13.08.2024, ist den Anlagen 1 bis 5 zu entnehmen.
Hinweis: Die
Darstellung des Geltungsbereiches der Satzung ist zurzeit noch händisch. Im
Rahmen der formalen Beteiligung wird diese händische Zeichnung noch in eine
digitale Zeichnung umgewandelt.
Anlagen:
- Anlage 1: Geltungsbereich der Satzung
- Anlage 2: Präambel und Verfahrensvermerke
- Anlage 3: Textliche Festsetzungen
- Anlage 4: Örtliche Bauvorschriften
- Anlage 5: Begründung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Böhme beschließt:
1. Dem Entwurf der Abrundungssatzung für die Ortschaft Kirchwahlingen nebst den dazugehörigen Anlagen wird zugestimmt.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.