Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 "Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)" Hier: Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage
RE/153/2024/XI
Aktenzeichen
622-21/26
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ zugestimmt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ ist in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024 erfolgt.

 

Anregungen, Einwände oder Hinweise aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen (Anlage 1.1) wurden in den beigefügten Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) behandelt und wurden von dem beauftragten Ingenieurbüro H &P Ingenieure, Laatzen, in die Endfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3) eingearbeitet.

 

Vor Satzungsbeschluss ist gem. § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger ein entsprechender Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 zu schließen (siehe Drucksache RE/155/2024/XI).

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu folgen und die Endfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ als Satzung, vorbehaltlich des Zustandekommens des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26, zu beschließen. Der Beschluss ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Hinweis: Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ erfolgt als selbstständiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB und ist daher gem. § 10 Abs. 2 BauGB von der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Heidekreis) zu genehmigen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Abwägungsvorschläge
Anlage 1.1 – Stellungnahmen
Anlage 2 – Satzungsbeschluss inkl. Textliche Festsetzungen
Anlage 3 – Begründung

 

 


Beschluss:

 

1.)

Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros wird gefolgt. Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

2.)

Der Endfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ (Stand: 09.04.2024) wird zugestimmt.

3.)

Der vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“, wird vorbehaltlich des Zustandekommens des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB, gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 

 


Finanzierung: