Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 "Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)", hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
RE/096/2023/XI
Art
Drucksache

Die Oestmann & Co. Biogas GmbH (nachfolgend: Vorhabenträger) hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Der Vorhabenträger plant auf dem Flurstück 62/1 der Flur 19 der Gemarkung Rethem die Erweiterung seiner im Plangebiet genehmigten Satelliten-Blockheizkraftwerksanlage durch die Errichtung eines Warmwasserpufferspeichers. Der Lageplan ist dieser Drucksache in der Anlage 1, die Betriebsbeschreibung in der Anlage 2 beigefügt. Der Grundriss, die Ansichten und der Schnitt sind aus der Anlage 3 ersichtlich.

 

Da es sich bei diesem Projekt im aktuellen Stand nicht um ein privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 BauGB handelt, ist für die Realisierbarkeit die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Das eigentliche Plangebiet soll, in Abstimmung mit dem Planer und dem Landkreis Heidekreis, bei dem zurzeit auch parallel das Bauantragsverfahren läuft, ausschließlich den notwendigen Bereich des Warmwasserpufferspeichers umfassen, da die restlichen Anlagen auf dem Grundstück bereits nach § 35 BauGB privilegiert errichtet wurden.

 

Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ entstehen, trägt der Vorhabenträger. Hierzu ist noch mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.

 

Hinweis: Ob für die Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan formal angepasst werden muss befindet sich zurzeit noch in Klärung mit dem Landkreis Heidekreis. Mit einem endgültigen Ergebnis kann vermutlich erst nach der Sommerpause gerechnet werden. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss auf Ebene der Samtgemeinde würde dann noch beantragt werden.

 


Anlagen:

 

-       Anlage 1: Lageplan

-       Anlage 2: Betriebsbeschreibung

-       Anlage 3: Grundriss, Ansichten, Schnitt

 


Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt – vorbehaltlich des Zustandekommens des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger – gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“.

 


Folgekostenrechnung:

Keine.