Die Oestmann &
Co. Biogas GmbH (nachfolgend: Vorhabenträger) hat die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Der Vorhabenträger plant auf dem
Flurstück 62/1 der Flur 19 der Gemarkung Rethem die Erweiterung seiner im
Plangebiet genehmigten Satelliten-Blockheizkraftwerksanlage durch die
Errichtung eines Warmwasserpufferspeichers. Der Lageplan ist dieser Drucksache
in der Anlage 1, die Betriebsbeschreibung in der Anlage 2 beigefügt. Der
Grundriss, die Ansichten und der Schnitt sind aus der Anlage 3 ersichtlich.
Da es sich bei
diesem Projekt im aktuellen Stand nicht um ein privilegiertes Bauvorhaben nach
§ 35 BauGB handelt, ist für die Realisierbarkeit die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Das eigentliche Plangebiet soll,
in Abstimmung mit dem Planer und dem Landkreis Heidekreis, bei dem zurzeit auch
parallel das Bauantragsverfahren läuft, ausschließlich den notwendigen Bereich
des Warmwasserpufferspeichers umfassen, da die restlichen Anlagen auf dem Grundstück
bereits nach § 35 BauGB privilegiert errichtet wurden.
Sämtliche Kosten,
die im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet
Rethem (Aller)“ entstehen, trägt der Vorhabenträger. Hierzu ist noch mit dem
Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Hinweis: Ob für die
Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan formal angepasst werden
muss befindet sich zurzeit noch in Klärung mit dem Landkreis Heidekreis. Mit
einem endgültigen Ergebnis kann vermutlich erst nach der Sommerpause gerechnet
werden. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss auf Ebene der Samtgemeinde
würde dann noch beantragt werden.
Anlagen:
- Anlage 1: Lageplan
- Anlage 2: Betriebsbeschreibung
- Anlage 3: Grundriss, Ansichten, Schnitt
Der Rat der Stadt
Rethem (Aller) beschließt – vorbehaltlich des Zustandekommens des
städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger – gem. § 2 Abs. 1 BauGB die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen
zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“.
Folgekostenrechnung:
Keine.