Im Haushalt der
Samtgemeinde Rethem (Aller) sind in dem Produktkonto 51100.421900 – Räumliche
Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen 25.000,00 € für Planungskosten für die
„Entwicklung der Samtgemeinde“ eingestellt. Der Betrag wurde mit einem
Sperrvermerk versehen.
Die Mittel sind für
die zukünftige Ausrichtung der Wohn- und
Gewerbegebietsplanung
der Samtgemeinde ihrer Mitgliedsgemeinden vorgesehen.
Ein Teilaspekt ist
die Gewerbegebietsentwicklung „rechts der Aller“, d.h. in den beiden
Mitgliedsgemeinden Böhme und Häuslingen. Neben den Gewerbeflächen in der Stadt
Rethem gestand uns der Landkreis in der Vergangenheit auch Flächen auf der
anderen Allerseite zu.
Derzeit sind im
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Rethem (Aller) in der Gemeinde Häuslingen
Flächen „Am Heesterberg“ für die gewerbliche Nutzung ausgewiesen (siehe Anlage
1). Aufgrund der mittlerweile ca. 20 Jahren alten Planungen wird vom Landkreis
Heidekreis für diesen Bereich eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
gefordert. Insbesondere der zugrunde liegende Umweltbericht kann in dieser Form
nicht mehr als Basis für eine Ausweisung der Fläche herangezogen werden, was
eine grundsätzliche Neubetrachtung der Gewerbeflächen anstößt. In der Gemeinde
Böhme sind derzeit keine freien Flächen zur gewerblichen Nutzung
ausgewiesen.
Grundgedanke ist
nunmehr die Ausweisung eines gemeinsamen, d.h. interkommunalen Gewerbegebietes
der Gemeinden Böhme und Häuslingen. Aus Sicht der Verwaltung, der
Wirtschaftsförderung Deltaland sowie Fachplanern käme neben einer Betrachtung
bestehender Flächen in Häuslingen insbesondere die Altenwahlinger Kreuzung
(B209, L159) in Frage.
Als ersten Schritt
zur Beurteilung verschiedener Handlungsoptionen ist es vorgesehen, ein
entsprechendes Planungsbüro zu beauftragen, mögliche Standorte für die
Ausweisung von Gewerbeflächen zu prüfen. Das Verfahren soll in enger Abstimmung
mit den Gemeinden Böhme und Häuslingen stattfinden.
Die Verwaltung
beantragt dazu die Aufhebung des Sperrvermerkes und Freigabe von bis zu 12.500€
aus dem Produktkonto, um die erforderlichen Planungsleistungen an ein
entsprechendes Ingenieurbüro vergeben zu können.
Geänderter Beschlussvorschlag aus dem
Samtgemeindeausschuss:
Im Samtgemeindeausschuss gab es einen
Austausch über die generelle Lage bzw. Situation von bestehenden und eventuell
zukünftigen Gewerbegebieten in der Samtgemeinde und die Notwendigkeit einer
ganzheitlichen Betrachtung. Im Ergebnis empfiehlt der SGA dem Rat die Aufhebung
des Sperrvermerks über das gesamte Volumen von 25.000€ und zusätzlich die
Aufhebung des Sperrvermerks über die Mittel zur Entwicklung des Gewerbegebietes
„Zum Galgenberg“*, um analog der ursprünglichen Intention ein Gesamtkonzept
für mögliche Gewerbe- und Wohnbauflächen in der gesamten Samtgemeinde zu
erstellen.
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan
Gewerbeflächen Heesterberg, Groß Häuslingen
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, die Sperrvermerke im Produkt
51100.4291000 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die
Planungskosten „Entwicklungen der Samtgemeinde“ sowie „Gewerbegebiet zum
Galgenberg“* aufzuheben. Diese sollen für ein Gesamtkonzept für mögliche
Gewerbe- und Wohnbauflächen in der ganzen Samtgemeinde freigegeben werden. Vor
einer Ausschreibung soll die Leistungsbeschreibung dem Feuerschutz, Finanz- und
Wirtschaftsausschuss und Bauausschuss vorgelegt werden.
* Redaktioneller
Hinweis der Verwaltung: Im Haushaltsplan der Samtgemeinde Rethem (Aller) werden
die Planungskosten in Höhe von 10.000,00 € unter dem Produkt 51100.4291000 –
Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen unter „Gewerbegebietsplanungen
(Flächennutzungsplan)“ geführt.
Folgekostenrechnung:
Bis zu 35.000,00 € aus dem Produktkonto 51100.421900 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen)