Betreff
Aufhebung des Sperrvermerkes zur Vergabe von Planungsleistungen "Entwicklung der Samtgemeinde"
Vorlage
SG/080/2023/XI
Aktenzeichen
622
Art
Drucksache
Untergeordnete Vorlage(n)

Im Haushalt der Samtgemeinde Rethem (Aller) sind in dem Produktkonto 51100.421900 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen 25.000,00 € für Planungskosten für die „Entwicklung der Samtgemeinde“ eingestellt. Der Betrag wurde mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Die Mittel sind für die zukünftige Ausrichtung der Wohn- und

Gewerbegebietsplanung der Samtgemeinde ihrer Mitgliedsgemeinden vorgesehen.

 

Ein Teilaspekt ist die Gewerbegebietsentwicklung „rechts der Aller“, d.h. in den beiden Mitgliedsgemeinden Böhme und Häuslingen. Neben den Gewerbeflächen in der Stadt Rethem gestand uns der Landkreis in der Vergangenheit auch Flächen auf der anderen Allerseite zu.

Derzeit sind im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Rethem (Aller) in der Gemeinde Häuslingen Flächen „Am Heesterberg“ für die gewerbliche Nutzung ausgewiesen (siehe Anlage 1). Aufgrund der mittlerweile ca. 20 Jahren alten Planungen wird vom Landkreis Heidekreis für diesen Bereich eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gefordert. Insbesondere der zugrunde liegende Umweltbericht kann in dieser Form nicht mehr als Basis für eine Ausweisung der Fläche herangezogen werden, was eine grundsätzliche Neubetrachtung der Gewerbeflächen anstößt. In der Gemeinde Böhme sind derzeit keine freien Flächen zur gewerblichen Nutzung ausgewiesen. 

 

Grundgedanke ist nunmehr die Ausweisung eines gemeinsamen, d.h. interkommunalen Gewerbegebietes der Gemeinden Böhme und Häuslingen. Aus Sicht der Verwaltung, der Wirtschaftsförderung Deltaland sowie Fachplanern käme neben einer Betrachtung bestehender Flächen in Häuslingen insbesondere die Altenwahlinger Kreuzung (B209, L159) in Frage.

 

Als ersten Schritt zur Beurteilung verschiedener Handlungsoptionen ist es vorgesehen, ein entsprechendes Planungsbüro zu beauftragen, mögliche Standorte für die Ausweisung von Gewerbeflächen zu prüfen. Das Verfahren soll in enger Abstimmung mit den Gemeinden Böhme und Häuslingen stattfinden.

 

Die Verwaltung beantragt dazu die Aufhebung des Sperrvermerkes und Freigabe von bis zu 12.500€ aus dem Produktkonto, um die erforderlichen Planungsleistungen an ein entsprechendes Ingenieurbüro vergeben zu können.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Lageplan Gewerbeflächen Heesterberg, Groß Häuslingen

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, den Sperrvermerk im Produkt 51100.4291000 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Planungskosten „Entwicklung der Samtgemeinde“ aufzuheben und bis zu 12.500,00 € für eine Analyse von möglichen Gewerbeflächen in der Gemeinde Häuslingen und im Bereich der Kreuzung B209/L159 freizugeben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen an ein entsprechendes Büro zu vergeben.

 

 


Folgekostenrechnung:

 

Bis zu 12.500€ aus dem Produktkonto 51100.421900 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen)