Im Haushalt der
Samtgemeinde Rethem (Aller) sind in dem Produktkonto 51100.421900 – Räumliche
Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen 25.000,00 € für Planungskosten für die
„Entwicklung der Samtgemeinde“ eingestellt. Der Betrag wurde mit einem
Sperrvermerk versehen.
Die Mittel sind für
die zukünftige Ausrichtung der Wohn- und
Gewerbegebietsplanung
der Samtgemeinde ihrer Mitgliedsgemeinden vorgesehen.
Ein Teilaspekt ist
die Gewerbegebietsentwicklung „rechts der Aller“, d.h. in den beiden
Mitgliedsgemeinden Böhme und Häuslingen. Neben den Gewerbeflächen in der Stadt
Rethem gestand uns der Landkreis in der Vergangenheit auch Flächen auf der
anderen Allerseite zu.
Derzeit sind im
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Rethem (Aller) in der Gemeinde Häuslingen
Flächen „Am Heesterberg“ für die gewerbliche Nutzung ausgewiesen (siehe Anlage
1). Aufgrund der mittlerweile ca. 20 Jahren alten Planungen wird vom Landkreis
Heidekreis für diesen Bereich eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
gefordert. Insbesondere der zugrunde liegende Umweltbericht kann in dieser Form
nicht mehr als Basis für eine Ausweisung der Fläche herangezogen werden, was
eine grundsätzliche Neubetrachtung der Gewerbeflächen anstößt. In der Gemeinde
Böhme sind derzeit keine freien Flächen zur gewerblichen Nutzung
ausgewiesen.
Grundgedanke ist
nunmehr die Ausweisung eines gemeinsamen, d.h. interkommunalen Gewerbegebietes
der Gemeinden Böhme und Häuslingen. Aus Sicht der Verwaltung, der
Wirtschaftsförderung Deltaland sowie Fachplanern käme neben einer Betrachtung
bestehender Flächen in Häuslingen insbesondere die Altenwahlinger Kreuzung
(B209, L159) in Frage.
Als ersten Schritt
zur Beurteilung verschiedener Handlungsoptionen ist es vorgesehen, ein
entsprechendes Planungsbüro zu beauftragen, mögliche Standorte für die
Ausweisung von Gewerbeflächen zu prüfen. Das Verfahren soll in enger Abstimmung
mit den Gemeinden Böhme und Häuslingen stattfinden.
Die Verwaltung
beantragt dazu die Aufhebung des Sperrvermerkes und Freigabe von bis zu 12.500€
aus dem Produktkonto, um die erforderlichen Planungsleistungen an ein
entsprechendes Ingenieurbüro vergeben zu können.
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan
Gewerbeflächen Heesterberg, Groß Häuslingen
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, den Sperrvermerk im Produkt
51100.4291000 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die
Planungskosten „Entwicklung der Samtgemeinde“ aufzuheben und bis zu 12.500,00 €
für eine Analyse von möglichen Gewerbeflächen in der Gemeinde Häuslingen und im
Bereich der Kreuzung B209/L159 freizugeben.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Planungsleistungen an ein entsprechendes Büro zu vergeben.
Folgekostenrechnung:
Bis zu 12.500€ aus dem Produktkonto 51100.421900 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen)