Betreff
Aufhebung des Sperrvermerkes zur Vergabe von Planungsleistungen "Entwicklung der Samtgemeinde"
Vorlage
SG/080/2023/XI/1
Aktenzeichen
622
Art
Drucksache
Referenzvorlage

Im Haushalt der Samtgemeinde Rethem (Aller) sind in dem Produktkonto 51100.421900 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen 25.000,00 € für Planungskosten für die „Entwicklung der Samtgemeinde“ eingestellt. Der Betrag wurde mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Die Mittel sind für die zukünftige Ausrichtung der Wohn- und

Gewerbegebietsplanung der Samtgemeinde ihrer Mitgliedsgemeinden vorgesehen.

 

Ein Teilaspekt ist die Gewerbegebietsentwicklung „rechts der Aller“, d.h. in den beiden Mitgliedsgemeinden Böhme und Häuslingen. Neben den Gewerbeflächen in der Stadt Rethem gestand uns der Landkreis in der Vergangenheit auch Flächen auf der anderen Allerseite zu.

Derzeit sind im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Rethem (Aller) in der Gemeinde Häuslingen Flächen „Am Heesterberg“ für die gewerbliche Nutzung ausgewiesen (siehe Anlage 1). Aufgrund der mittlerweile ca. 20 Jahren alten Planungen wird vom Landkreis Heidekreis für diesen Bereich eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gefordert. Insbesondere der zugrunde liegende Umweltbericht kann in dieser Form nicht mehr als Basis für eine Ausweisung der Fläche herangezogen werden, was eine grundsätzliche Neubetrachtung der Gewerbeflächen anstößt. In der Gemeinde Böhme sind derzeit keine freien Flächen zur gewerblichen Nutzung ausgewiesen. 

 

Grundgedanke ist nunmehr die Ausweisung eines gemeinsamen, d.h. interkommunalen Gewerbegebietes der Gemeinden Böhme und Häuslingen. Aus Sicht der Verwaltung, der Wirtschaftsförderung Deltaland sowie Fachplanern käme neben einer Betrachtung bestehender Flächen in Häuslingen insbesondere die Altenwahlinger Kreuzung (B209, L159) in Frage.

 

Als ersten Schritt zur Beurteilung verschiedener Handlungsoptionen ist es vorgesehen, ein entsprechendes Planungsbüro zu beauftragen, mögliche Standorte für die Ausweisung von Gewerbeflächen zu prüfen. Das Verfahren soll in enger Abstimmung mit den Gemeinden Böhme und Häuslingen stattfinden.

 

Die Verwaltung beantragt dazu die Aufhebung des Sperrvermerkes und Freigabe von bis zu 12.500€ aus dem Produktkonto, um die erforderlichen Planungsleistungen an ein entsprechendes Ingenieurbüro vergeben zu können.

 

Geänderter Beschlussvorschlag aus dem Samtgemeindeausschuss:

 

Im Samtgemeindeausschuss gab es einen Austausch über die generelle Lage bzw. Situation von bestehenden und eventuell zukünftigen Gewerbegebieten in der Samtgemeinde und die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung. Im Ergebnis empfiehlt der SGA dem Rat die Aufhebung des Sperrvermerks über das gesamte Volumen von 25.000€ und zusätzlich die Aufhebung des Sperrvermerks über die Mittel zur Entwicklung des Gewerbegebietes „Zum Galgenberg“*, um analog der ursprünglichen Intention ein Gesamtkonzept für mögliche Gewerbe- und Wohnbauflächen in der gesamten Samtgemeinde zu erstellen.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Lageplan Gewerbeflächen Heesterberg, Groß Häuslingen

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, die Sperrvermerke im Produkt 51100.4291000 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Planungskosten „Entwicklungen der Samtgemeinde“ sowie „Gewerbegebiet zum Galgenberg“* aufzuheben. Diese sollen für ein Gesamtkonzept für mögliche Gewerbe- und Wohnbauflächen in der ganzen Samtgemeinde freigegeben werden. Vor einer Ausschreibung soll die Leistungsbeschreibung dem Feuerschutz, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und Bauausschuss vorgelegt werden.

 

* Redaktioneller Hinweis der Verwaltung: Im Haushaltsplan der Samtgemeinde Rethem (Aller) werden die Planungskosten in Höhe von 10.000,00 € unter dem Produkt 51100.4291000 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen unter „Gewerbegebietsplanungen (Flächennutzungsplan)“ geführt.

 

 

 


Folgekostenrechnung:

 

Bis zu 35.000,00 € aus dem Produktkonto 51100.421900 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen)