Die Straßen im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet sollen erneuert werden. Aus diesem Grund hat der Rat das Planungsbüro Ulbrich Ingenieurplanungen mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Sanierung der Straßen (analog der Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI) beauftragt. Der erste Entwurf des Konzeptes wurde im Rahmen einer Vorstellung am 14.03.2023 der Öffentlichkeit präsentiert. Im Anschluss konnten Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Stellungnahmen einreichen. Diese sind als Anlage beigefügt. Inwiefern diese in die Planung eingearbeitet werden sollen, obliegt dem Rat.

 

Am 25.04.2023 hat zudem ein Ortstermin mit der Denkmalschutzbehörde stattgefunden. Im Rahmen dieses Ortstermins hat die Denkmalschutzbehörde einige Anmerkungen zu den bisherigen Entwürfen mitgeteilt. Diese werden im Sanierungsausschuss mündlich vorgetragen, im Rahmen der weiteren Beschlussfassung werden diese als Ergänzungsvorlage schriftlich nachgereicht.


Anlagen:

 

Anlage 1: Abwägungsempfehlungen

Anlage 2: Aktuelle Planung Brauhausstraße/Sackstraße

Anlage 3: Aktuelle Planung denkmalgeschützter Bereich

Anlage 4: Aktuelle Planung Junkernstraße

Anlage 5: Aktuelle Planung untere Mühlenstraße

Anlage 6: Aktuelle Planung obere Mühlenstraße West + Auf der Worth

Anlage 7: Aktuelle Planung obere Mühlenstraße Ost

Anlage 8: Aktuelle Planung Wiedenburgstraße Süd

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, das Gestaltungs- und Erschließungskonzept in der Fassung vom 14.03.2023 vom Planungsbüro Ulbrich Ingenieurplanungen umzusetzen.

 

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, als erste Maßnahme die Sanierung der Straße ___________________ vorzubereiten.  


Folgekostenrechnung:

Der Beschluss über die Umsetzung des Konzeptes verursacht noch keine Kosten. Erst der Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung der einzelnen Straßen verursacht Folgekosten.