Die Straßen im
förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet sollen erneuert werden. Aus diesem
Grund hat der Rat das Planungsbüro Ulbrich Ingenieurplanungen mit der
Erarbeitung eines Konzeptes zur Sanierung der Straßen (analog der
Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI) beauftragt. Der erste Entwurf des Konzeptes
wurde im Rahmen einer Vorstellung am 14.03.2023 der Öffentlichkeit präsentiert.
Im Anschluss konnten Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Stellungnahmen
einreichen. Diese sind als Anlage beigefügt. Inwiefern diese in die Planung
eingearbeitet werden sollen, obliegt dem Rat.
Am 25.04.2023 hat zudem ein Ortstermin mit der Denkmalschutzbehörde stattgefunden. Im Rahmen dieses Ortstermins hat die Denkmalschutzbehörde einige Anmerkungen zu den bisherigen Entwürfen mitgeteilt. Diese werden im Sanierungsausschuss mündlich vorgetragen, im Rahmen der weiteren Beschlussfassung werden diese als Ergänzungsvorlage schriftlich nachgereicht.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsempfehlungen
Anlage 2: Aktuelle Planung Brauhausstraße/Sackstraße
Anlage 3: Aktuelle Planung denkmalgeschützter Bereich
Anlage 4: Aktuelle Planung Junkernstraße
Anlage 5: Aktuelle Planung untere Mühlenstraße
Anlage 6: Aktuelle Planung obere Mühlenstraße West + Auf der Worth
Anlage 7: Aktuelle Planung obere Mühlenstraße Ost
Anlage 8: Aktuelle Planung Wiedenburgstraße Süd
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rethem (Aller) beschließt, das Gestaltungs- und Erschließungskonzept in der
Fassung vom 14.03.2023 vom Planungsbüro Ulbrich Ingenieurplanungen umzusetzen.
Die Verwaltung wird dazu beauftragt, als erste Maßnahme die Sanierung der Straße ___________________ vorzubereiten.
Folgekostenrechnung:
Der Beschluss über
die Umsetzung des Konzeptes verursacht noch keine Kosten. Erst der Beschluss
über die Auftragsvergabe zur Sanierung der einzelnen Straßen verursacht
Folgekosten.