Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Frankenfeld Teilflächen A und B"
Hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Lucano GmbH
Vorlage
FR/028/2023/XI
Aktenzeichen
622-23/04
Art
Drucksache

Die Lunaco GmbH, Hohenzollerndamm 152, 14199 Berlin (nachfolgend: Vorhabenträger) hat mit Schreiben vom 08.03.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf zwei Teilflächen in der Gemarkung Frankenfeld. Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt. Die zu überplanenden Flächen ergeben sich aus der Anlage 2.

 

Da es sich bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht um privilegierte Bauvorhaben nach § 35 BauGB handelt, ist für die Umsetzung der Maßnahme die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Bezugnehmend auf die Drucksache FR/027/2023/XI ist mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen. Ein Entwurf ist in der Anlage 3 beigefügt. Dem Vorhabenträger ist der Vertragsentwurf bekannt und er erklärt sich mit diesem einverstanden.

 

Der städtebauliche Vertrag regelt unter anderem, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Frankenfeld Teilflächen A und B“ entstehen vom Vorhabenträger getragen werden. Des Weiteren wird in § 4 des städtebaulichen Vertrages geregelt, dass der von der Gemeinde Frankenfeld beschlossene Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen für dieses Projekt Anwendung findet. Sollte der Vorhabenträger sich nicht an die Vorgaben des Kriterienkatalogs halten, ist die Gemeinde Frankenfeld dazu berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und das Bauleitplanverfahren einzustellen. Etwaige Abweichungen vom Kriterienkatalog sind durch den Rat der Gemeinde Frankenfeld zu beschließen.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Antragsschreiben

Anlage 2 – Plangebiet

Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag (Entwurf)

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Frankenfeld beschließt den städtebaulichen Vertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Frankenfeld Teilflächen A und B“ in der vorliegenden Form mit der Lunaco GmbH zu schließen.

 

Der Gemeindedirektor wird dazu ermächtigt alle für den Vertrag notwendigen Erklärungen abzugeben und einzuholen. 


Folgekostenrechnung:

-Keine Folgekosten-