Hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Lucano GmbH
Die Lunaco GmbH,
Hohenzollerndamm 152, 14199 Berlin (nachfolgend: Vorhabenträger) hat mit
Schreiben vom 08.03.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes beantragt. Ziel der Planung ist die Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage auf zwei Teilflächen in der Gemarkung
Frankenfeld. Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt.
Die zu überplanenden Flächen ergeben sich aus der Anlage 2.
Da es sich bei
Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht um privilegierte Bauvorhaben nach § 35
BauGB handelt, ist für die Umsetzung der Maßnahme die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Bezugnehmend auf die Drucksache
FR/027/2023/XI ist mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher
Vertrag zu schließen. Ein Entwurf ist in der Anlage 3 beigefügt. Dem
Vorhabenträger ist der Vertragsentwurf bekannt und er erklärt sich mit diesem
einverstanden.
Der städtebauliche
Vertrag regelt unter anderem, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit
der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4
„Freiflächen-Photovoltaikanlage Frankenfeld Teilflächen A und B“ entstehen vom
Vorhabenträger getragen werden. Des Weiteren wird in § 4 des städtebaulichen
Vertrages geregelt, dass der von der Gemeinde Frankenfeld beschlossene
Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen für dieses Projekt
Anwendung findet. Sollte der Vorhabenträger sich nicht an die Vorgaben des
Kriterienkatalogs halten, ist die Gemeinde Frankenfeld dazu berechtigt den
Vertrag fristlos zu kündigen und das Bauleitplanverfahren einzustellen. Etwaige
Abweichungen vom Kriterienkatalog sind durch den Rat der Gemeinde Frankenfeld
zu beschließen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Antragsschreiben
Anlage 2 – Plangebiet
Anlage 3 –
Städtebaulicher Vertrag (Entwurf)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Frankenfeld beschließt den städtebaulichen Vertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Frankenfeld Teilflächen A und B“ in der vorliegenden Form mit der Lunaco GmbH zu schließen.
Der Gemeindedirektor wird dazu ermächtigt alle für den Vertrag notwendigen Erklärungen abzugeben und einzuholen.
Folgekostenrechnung:
-Keine Folgekosten-