Betreff
Haushalt 2023
Vorlage
RE/080/2023/XI/1
Aktenzeichen
912-11/2023
Art
Drucksache
Referenzvorlage

Mit dieser Drucksache werden die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023, des Haushalts­planes und der Ergebnis- und Finanzplanung vorgelegt. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerorden­tlichen Erträge und Aufwendungen gegen­über. Der Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen.

Der Haushaltsausgleich wird erreicht, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Ge­samt­betrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf wird

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf

3.634.000,00 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

4.051.800,00 €

der außerordentlichen Erträge auf

              0,00 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf

              0,00 €

 

 

festgesetzt. Der Entwurf des Haushalt 2023 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von insgesamt 417.800 €. Der Jahresabschluss 2018 wird in Kürze geprüft. Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2019 bis 2022 sind noch nachzuarbeiten. Im Ergebnis 2021 sind daher bei den Auflösungserträgen aus Sonderposten und den Abschreibungen noch keine Beträge dargestellt.

Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 6.401.500 € und Auszahlungen von 6.845.600 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich um 444.100 € verringern.

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nah­men sind in Höhe von 576.100 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 1.500.000 € festge­setzt. Die Hebesätze für die Realsteuern sind ent­sprechend der in 2009 beschlossenen He­be­satz­satzung eingestellt.

 

Sie betragen:

Grundsteuer A:  500 v. H.,

Grundsteuer B:  500 v. H. und

Gewerbesteuer: 450 v. H..

 

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist der Umsetzungsbeschluss für Maßnahmen, die nach dem Delegationsbeschluss (Beschluss des Rates der Stadt Rethem (Aller) am 16.09.2015 – Drucksache RE 0035/2015) Ge­schäfte der laufenden Verwaltung sind.

 

Aufgrund des unausgeglichenen Haushaltes hat die Stadt Rethem (Aller) ein Haushalts­siche­­rungskonzept und einen Haushaltssicherungsbericht aufzustellen bzw. fortzuschreiben.

 

Nach § 118 NKomVG ist der Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanz­pla­nung für fünf Jahre zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist dabei das Haushaltsjahr, das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten soll. Die Er­gebnis- und Finanzplanung beginnt damit im Jahr 2022. Sie ist insoweit im Haushaltsplan­entwurf integriert.

 

Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, in das die geplan­ten Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Bruttoauszahlungen der Maßnahmen des Jahres 2023, sowie für die Folgejahre 2024 bis 2026 weisen folgenden Beträge auf:

 

2023

2.912,5 T€

2024

1.199,0 T€

2025

2026

   277,0 T€

   127,0 T€

 

Die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die Investitionsmaßnahmen veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im Entwurf des auf­zu­stellenden Investitionsprogramms ebenfalls aufgelistet. Es ergibt sich somit ein entsprechend geringerer Saldo.

 

In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnis- und Finanz­­planung werden für die Jahre 2024 – 2026 ausgeglichene Ergebnishaushalte ausgewiesen werden können. Im Finanzplanungszeitraum können erst ab dem Jahre 2025 positive Salden im Finanzhaushalt ausgewiesen werden können.

 

 

Der Beschluss der Ursprungsdrucksache RE/080/2023/XI Haushalt 2023 wurde nicht angepasst und kann dem unten stehenden Beschluss entnommen werden.

 

Aus den Beratungen des Bau- und Umweltausschusses haben sich folgende Änderungsempfehlungen ergeben:

 

- Für die Investitionsmaßnahme „Sanierung und Ausbau Mühlenstraße“ im

   Produkt 54100 wurde vereinbart diese Neutral zu formulieren, d. h., dass die

   Bezeichnung nicht konkret auf Mühlenstraße lautet, sondern auf 

   „Straßensanierung im Rahmen des ISEK“.

- Die Investitionsmaßnahme „Fußwegverbindung an der Alpe“ im Produkt 54100

   ist zu streichen.

 

Aus den Beratungen des Wirtschafts- und Finanzausschusses haben sich folgende Änderungsempfehlungen ergeben:

 

- Die Änderungsempfehlungen des Bau- und Umweltausschusses werden

  mitgetragen.

- Für die Fenstererneuerungen (Investitionen) im Bereich Kindergarten, Produkt

  36500, sind Sperrvermerke einzutragen.

- Die Mobiliarersatzbeschaffungen im Produkt 28110 für das Jahr 2023 und 2024  

   im Finanzhaushalt (Investitionen) sind zu streichen. Stattdessen sind 10.000 €

   im Ergebnishaushalt für die Überarbeitung des Mobiliars bereitzustellen.

 

Aufgrund der vorgenannten Änderungen wurde der Haushalt neu zusammengestellt und berechnet.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf wird danach

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf

3.634.000,00 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

4.068.100,00 €

der außerordentlichen Erträge auf

              0,00 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf

              0,00 €

 

 

festgesetzt. Der Entwurf des Haushalt 2023 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von insgesamt 434.100 €.

 

Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 6.281.500 € und Auszahlungen von 6.742.000 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich um 460.500 € verringern.

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nah­men sind in Höhe von 493.600 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 1.500.000 € festge­setzt. Die Hebesätze für die Realsteuern sind ent­sprechend der in 2009 beschlossenen He­be­satz­satzung eingestellt.

 

Sie betragen:

Grundsteuer A:  500 v. H.,

Grundsteuer B:  500 v. H. und

Gewerbesteuer: 450 v. H..

 

Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, in das die geplan­ten Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Bruttoauszahlungen der Maßnahmen des Jahres 2023, sowie für die Folgejahre 2024 bis 2026 weisen folgenden Beträge auf:

 

2023

2.792,5 T€

2024

1.159,0 T€

2025

2026

   277,0 T€

   127,0 T€

 

Die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die Investitionsmaßnahmen veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im Entwurf des auf­zu­stellenden Investitionsprogramms ebenfalls aufgelistet. Es ergibt sich somit ein entsprechend geringerer Saldo.

 


Anlagen:

 

-       Haushaltsplan 2023

-       Aufstellung Produkt 61100

 


Beschluss:

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssat­zung für das Haushaltsjahr 2023 wird erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan wird zugestimmt.
  1. Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 wird beschlossen.
  1. Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.

 


Folgekostenrechnung:
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