Mit dieser Drucksache werden
die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023, des Haushaltsplanes und der Ergebnis-
und Finanzplanung vorgelegt. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die
ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der
Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen.
Der Haushaltsausgleich wird
erreicht, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag
der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies
ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge.
Der vorliegende
Haushaltsentwurf wird
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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der
ordentlichen Erträge auf |
3.634.000,00 € |
der
ordentlichen Aufwendungen auf |
4.051.800,00 € |
der
außerordentlichen Erträge auf |
0,00 € |
der
außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 € |
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festgesetzt. Der Entwurf des Haushalt 2023 ist damit
nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von insgesamt 417.800 €.
Der Jahresabschluss 2018 wird in Kürze geprüft. Die Jahresabschlüsse für die
Jahre 2019 bis 2022 sind noch nachzuarbeiten. Im Ergebnis 2021 sind daher bei
den Auflösungserträgen aus Sonderposten und den Abschreibungen noch keine
Beträge dargestellt.
Der Finanzhaushalt weist in
der Summe Einzahlungen von 6.401.500 € und Auszahlungen von 6.845.600 € auf.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit im Haushaltsjahr 2023
voraussichtlich um 444.100 € verringern.
Kreditaufnahmen für die
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in
Höhe von 576.100 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt. Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 1.500.000 €
festgesetzt. Die Hebesätze für die Realsteuern sind entsprechend der in 2009
beschlossenen Hebesatzsatzung eingestellt.
Sie betragen:
Grundsteuer A: 500 v. H.,
Grundsteuer B: 500 v. H. und
Gewerbesteuer: 450 v. H..
Die Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist der Umsetzungsbeschluss für
Maßnahmen, die nach dem Delegationsbeschluss (Beschluss des Rates der Stadt
Rethem (Aller) am 16.09.2015 – Drucksache RE 0035/2015) Geschäfte der
laufenden Verwaltung sind.
Aufgrund
des unausgeglichenen Haushaltes hat die Stadt Rethem (Aller) ein Haushaltssicherungskonzept
und einen Haushaltssicherungsbericht aufzustellen bzw. fortzuschreiben.
Nach § 118 NKomVG ist der Haushaltswirtschaft eine
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für fünf Jahre zugrunde zu legen.
Das erste Planungsjahr ist dabei das Haushaltsjahr, das demjenigen
Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten soll. Die Ergebnis-
und Finanzplanung beginnt damit im Jahr 2022. Sie ist insoweit im Haushaltsplanentwurf
integriert.
Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung
ist ein Investitionsprogramm, in das die geplanten Auszahlungen und
Einzahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen aufgenommen
werden. Die Bruttoauszahlungen der Maßnahmen des Jahres 2023, sowie für die
Folgejahre 2024 bis 2026 weisen folgenden Beträge auf:
2023 |
2.912,5 T€ |
2024 |
1.199,0 T€ |
2025 2026 |
277,0 T€ 127,0 T€ |
Die einzelnen Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die Investitionsmaßnahmen
veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im Entwurf des aufzustellenden
Investitionsprogramms ebenfalls aufgelistet. Es ergibt sich somit ein
entsprechend geringerer Saldo.
In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die
Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen
Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnis- und Finanzplanung
werden für die Jahre 2024 – 2026 ausgeglichene Ergebnishaushalte ausgewiesen
werden können. Im Finanzplanungszeitraum können erst ab dem Jahre 2025 positive
Salden im Finanzhaushalt ausgewiesen werden können.
Der Beschluss der
Ursprungsdrucksache RE/080/2023/XI Haushalt 2023 wurde nicht angepasst und kann
dem unten stehenden Beschluss entnommen werden.
Aus den Beratungen
des Bau- und Umweltausschusses haben sich folgende Änderungsempfehlungen
ergeben:
- Für die
Investitionsmaßnahme „Sanierung und Ausbau Mühlenstraße“ im
Produkt 54100 wurde vereinbart diese Neutral
zu formulieren, d. h., dass die
Bezeichnung nicht konkret auf Mühlenstraße
lautet, sondern auf
„Straßensanierung im Rahmen des ISEK“.
- Die
Investitionsmaßnahme „Fußwegverbindung an der Alpe“ im Produkt 54100
ist zu streichen.
Aus den Beratungen
des Wirtschafts- und Finanzausschusses haben sich folgende
Änderungsempfehlungen ergeben:
- Die
Änderungsempfehlungen des Bau- und Umweltausschusses werden
mitgetragen.
- Für die
Fenstererneuerungen (Investitionen) im Bereich Kindergarten, Produkt
36500, sind Sperrvermerke einzutragen.
- Die
Mobiliarersatzbeschaffungen im Produkt 28110 für das Jahr 2023 und 2024
im Finanzhaushalt (Investitionen) sind zu
streichen. Stattdessen sind 10.000 €
im Ergebnishaushalt für die Überarbeitung
des Mobiliars bereitzustellen.
Aufgrund der
vorgenannten Änderungen wurde der Haushalt neu zusammengestellt und berechnet.
Der vorliegende Haushaltsentwurf wird danach
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag |
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der ordentlichen Erträge auf |
3.634.000,00 € |
der ordentlichen Aufwendungen auf |
4.068.100,00 € |
der außerordentlichen Erträge auf |
0,00 € |
der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 € |
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festgesetzt. Der Entwurf des Haushalt
2023 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von
insgesamt 434.100 €.
Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 6.281.500 € und
Auszahlungen von 6.742.000 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich
damit im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich um 460.500 € verringern.
Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 493.600 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag für
die Liquiditätskredite wird auf 1.500.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die
Realsteuern sind entsprechend der in 2009 beschlossenen Hebesatzsatzung
eingestellt.
Sie betragen:
Grundsteuer A: 500 v. H.,
Grundsteuer B: 500 v. H. und
Gewerbesteuer: 450 v. H..
Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, in das die geplanten Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Bruttoauszahlungen der Maßnahmen des Jahres 2023, sowie für die Folgejahre 2024 bis 2026 weisen folgenden Beträge auf:
2023 |
2.792,5 T€ |
2024 |
1.159,0 T€ |
2025 2026 |
277,0 T€ 127,0 T€ |
Die einzelnen
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die
Investitionsmaßnahmen veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im
Entwurf des aufzustellenden Investitionsprogramms ebenfalls aufgelistet. Es
ergibt sich somit ein entsprechend geringerer Saldo.
Anlagen:
- Haushaltsplan 2023
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
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Folgekostenrechnung:
./.