Mit dieser Drucksache werden die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023, des
Haushaltsplanes und der Ergebnis- und Finanzplanung vorgelegt. Der
Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen
Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der Finanzhaushalt enthält die
Einzahlungen und Auszahlungen.
Der Haushaltsausgleich wird erreicht, wenn der Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§
110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt
nicht höher sind als die Erträge.
Der vorliegende Haushaltsentwurf wird
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag |
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der ordentlichen Erträge auf |
3.634.000,00 € |
der ordentlichen Aufwendungen auf |
4.051.800,00 € |
der außerordentlichen Erträge auf |
0,00 € |
der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 € |
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festgesetzt. Der Entwurf des
Haushalt 2023 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe
von insgesamt 417.800 €. Der Jahresabschluss 2018 wird in Kürze geprüft. Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2019 bis 2022 sind noch nachzuarbeiten. Im
Ergebnis 2021 sind daher bei den Auflösungserträgen aus Sonderposten und den
Abschreibungen noch keine Beträge dargestellt.
Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 6.401.500 € und
Auszahlungen von 6.845.600 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich
damit im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich um 444.100 € verringern.
Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 576.100 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag für
die Liquiditätskredite wird auf 1.500.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die
Realsteuern sind entsprechend der in 2009 beschlossenen Hebesatzsatzung
eingestellt.
Sie betragen:
Grundsteuer A: 500 v. H.,
Grundsteuer B: 500 v. H. und
Gewerbesteuer: 450 v. H..
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist
der Umsetzungsbeschluss für Maßnahmen, die nach dem Delegationsbeschluss
(Beschluss des Rates der Stadt Rethem (Aller) am 16.09.2015 – Drucksache RE
0035/2015) Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.
Aufgrund des unausgeglichenen Haushaltes hat
die Stadt Rethem (Aller) ein Haushaltssicherungskonzept und einen
Haushaltssicherungsbericht aufzustellen bzw. fortzuschreiben.
Nach § 118 NKomVG
ist der Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
für fünf Jahre zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist dabei das
Haushaltsjahr, das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung
gelten soll. Die Ergebnis- und Finanzplanung beginnt damit im Jahr 2022. Sie
ist insoweit im Haushaltsplanentwurf integriert.
Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, in das die geplanten Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Bruttoauszahlungen der Maßnahmen des Jahres 2023, sowie für die Folgejahre 2024 bis 2026 weisen folgenden Beträge auf:
2023 |
2.912,5 T€ |
2024 |
1.199,0 T€ |
2025 2026 |
277,0 T€ 127,0 T€ |
Die einzelnen
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die
Investitionsmaßnahmen veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im
Entwurf des aufzustellenden Investitionsprogramms ebenfalls aufgelistet. Es
ergibt sich somit ein entsprechend geringerer Saldo.
In der Ergebnis-
und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein-
und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der
Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Jahre 2024 – 2026 ausgeglichene
Ergebnishaushalte ausgewiesen werden können. Im Finanzplanungszeitraum können
erst ab dem Jahre 2025 positive Salden im Finanzhaushalt ausgewiesen werden
können.
Anlagen:
- Haushaltsplan 2023
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
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Folgekostenrechnung:
./.