Mit dieser Drucksache werden die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023, des
Haushaltsplanes und der Ergebnis- und Finanzplanung vorgelegt. Der
Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen
Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der Finanzhaushalt enthält die
Einzahlungen und Auszahlungen.
Der Haushaltsausgleich wird erreicht, wenn der Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§
110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt
nicht höher sind als die Erträge.
Der vorliegende Haushaltsentwurf wird
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag |
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der ordentlichen Erträge auf |
4.441.800,00 € |
der ordentlichen Aufwendungen auf |
4.853.400,00 € |
der außerordentlichen Erträge auf |
0,00 € |
der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 € |
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festgesetzt. Der Entwurf des
Haushaltes 2023 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in
Höhe von 411.600 €. Der Jahresabschluss 2018 wird in Kürze geprüft. Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2019 bis 2022 sind noch nachzuarbeiten. Im
Ergebnis 2021 sind daher bei den Auflösungserträgen aus Sonderposten und den Abschreibungen
noch keine zutreffenden Beträge dargestellt.
Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 9.826.000 € und
Auszahlungen von 10.245.200 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich
damit voraussichtlich um 419.200 € verringern.
Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 4.229.800 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag für
die Liquiditätskredite wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
Die Samtgemeindeumlage beträgt im vorliegenden Haushaltsentwurf
1.700.000 €. Auf dieser Grundlage sind von den Mitgliedsgemeinden die
folgenden Beträge zu leisten (vorläufige
Berechnung):
Stadt Rethem (Aller) |
870.525 € |
51,21 % |
Gemeinde Böhme |
382.858 € |
22,52 % |
Gemeinde Häuslingen |
233.611 € |
13,74 % |
Gemeinde Frankenfeld |
213.006 € |
12,53 % |
In 2017 wurde der samtgemeindeinterne Finanzausgleich neugeordnet. Ziel
dieser Bestrebungen war es, die Situation der Samtgemeinde zu verbessern, ohne
die Mitgliedsgemeinden zu überfordern. In 2020 wurden neue Überlegungen zur
Festsetzung der Samtgemeindeumlage erforderlich. Zum einen hatte die
Kommunalaufsicht die bisherige Regelung einer pauschalen Anhebung von jährlich
2,5% für nicht zulässig erklärt und zum anderen hatten sich die finanziellen
Verhältnisse zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden verändert.
Dies bedingte eine Anpassung der Samtgemeindeumlage auf 1.300.000 €. Folgende
Regelungen aus der 2017 getroffenen Vereinbarung haben weiterhin Bestand:
- Der Weiterleitungsbetrag aus den
Schlüsselzuweisungen nach Abzug der Kreisumlage an die Mitgliedsgemeinden
beträgt weiterhin 22 %.
- Die Samtgemeinde wird ihre
Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
- Die Übernahme neuer Aufgaben durch die
Samtgemeinde (Pflichtaufgaben oder freiwillige Aufgaben) wird in die Berechnung
der Samtgemeindeumlage eingepreist, sofern keine alternative Finanzierung zur
Verfügung steht.
- Die vorstehenden Regelungen sollen angepasst
werden, wenn es zu spürbaren Veränderungen der wirtschaftlichen und/oder
finanziellen Verhältnisse der Mitgliedsgemeinden untereinander oder zwischen
der Samtgemeinde und ihren Mitgliedsgemeinden kommt.
Die Samtgemeindeumlage wurde nach Anhörung der Mitgliedsgemeinden und
der politischen Vertreter der Samtgemeinde für das Jahr 2023 auf 1.700.000 €
festgesetzt. Der Betrag ist weiterhin jährlich bedarfsgerecht unter Anhörung
der Mitgliedsgemeinden festzusetzen, damit sichergestellt ist, dass die
Mitgliedsgemeinden nicht überfordert werden und der Samtgemeinde ausreichende
Mittel zufließen um die von ihr wahrzunehmenden Aufgaben pflichtgemäß erfüllen
zu können.
Auch unter Beibehaltung der bisherigen Sparsamkeitsbemühungen gelingt es
im Haushaltsentwurf 2023 – wie auch für die Hochrechnungsjahre 2024 bis 2026 –
nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können.
Kostensteigerungen bei den Personal- und Unterhaltungsaufwendungen
lassen einen Haushaltsausgleich nicht möglich erscheinen. Die gestiegenen
Energiekosten und die allgemeine Verteuerung tragen ebenfalls zu einer
Haushaltssituation bei, welche es für die Samtgemeinde noch schwieriger machen
um zu einem Haushaltsausgleich zu gelangen.
Da der Haushaltsausgleich auch mit der vorliegenden Samtgemeindeumlage
nicht erreicht wird, schreibt die Samtgemeinde das Haushaltssicherungskonzept
fort und erstellt auch einen Haushaltssicherungsbericht.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist
der Umsetzungsbeschluss für Maßnahmen, die nach dem Delegationsbeschluss
(Beschluss des Rates der Samtgemeinde Rethem (Aller) am 20.06.2018 –
Drucksachen SG 0050/2017) Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.
Nach § 118 NKomVG
ist der Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
für fünf Jahre zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist dabei das
Haushaltsjahr, das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die
Haushaltssatzung gelten soll. Die Ergebnis- und Finanzplanung beginnt damit
mit dem Jahr 2022. Sie ist insoweit im Haushaltsplanentwurf integriert.
Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, in das die geplanten Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Maßnahmen des Jahres 2023, sowie für die Folgejahre 2024 bis 2026 summieren sich für die Auszahlungen (brutto) auf die folgenden Beträge auf:
2023 |
5.403,9 T€ |
2024 |
1.091,5 T€ |
2025 2026 |
2.066,5 T€ 2.066,5 T€ |
Die einzelnen
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Entwurf des aufzustellenden
Investitionsprogramms aufgelistet. Zu den einzelnen Investitionen werden in
Teilen Fördermittel beansprucht werden können. So verringert sich die Belastung
ein wenig.
In der Ergebnis-
und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein-
und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Die Samtgemeindeumlage ist dabei jährlich
zu überprüfen und neu festzusetzen.
Nach der jetzigen Schätzung der Ergebnisplanung wird frühestens im Jahre 2027
ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden können. In den Jahren 2024 – 2026
ist dieses nicht möglich. In der Finanzplanung werden auch künftig keine ausgeglichenen
Haushalte vorgelegt werden können. Es werden daher im Finanzplanungszeitraum
weitere Fehlbeträge gebildet.
Es soll darauf
hingewiesen werden, dass die Samtgemeinde ihre zur Verfügung stehenden Mittel
maßvoll einsetzt. In der Vergangenheit konnten jeweils sehr viel bessere Jahresabschlüsse
erzielt werden, als in der Planung prognostiziert.
Der Beschluss der
Ursprungsdrucksache SG/071/2023/XI Haushalt 2023 wurde nicht angepasst und kann
dem unten stehenden Beschluss entnommen werden.
Aus den Beratungen
des Bau- und Friedhofsausschuss haben sich folgende Änderungsempfehlungen
ergeben:
-
Streichen der Anschaffung einer E-Ladesäule i. H. v.
3 T€
-
Streichen der Position „Unterhaltung Verbindungsweg
Bierde – Eilte / Bösselweg in 2024 i. H. v. 50 T€
-
Setzen eines Sperrvermerkes bei der
Investitionsmaßnahme Zaunbau Friedhof Rethem (Aller)
-
Setzen eines weiteren Sperrvermerks für die
Positionen Neubau Wölpebrücke Radweg und die die Position Neubau Radweg.
Aus den Beratungen
des Schulausschusses haben sich folgende Änderungsempfehlungen ergeben:
-
Die Änderungsempfehlungen des Bauauschusses werden
mitgetragen.
Aus den Beratungen
des Feuerschutz-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses haben sich folgende Änderungsempfehlungen
ergeben:
-
Die Änderungsempfehlungen des Bauauschusses werden
mitgetragen.
-
Es ist die Anschaffung eines mobilen Defibrillators
i. H. v. 1.500 € im Haushalt einzuplanen.
Aufgrund der
vorgenannten Änderungen wurde der Haushalt neu zusammengestellt. Auswirkungen
auf den Ergebnishaushalt 2023 ergeben sich nicht. Das Defizit im Finanzhaushalt
2023 verringert sich auf 419.000 €. Änderungen ergeben sich dann auch für die
Jahre 2024 – 2026 im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt.
Anlagen:
- Haushaltsplan Samtgemeinde 2023
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
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Folgekostenrechnung:
./.