Betreff
Haushalt 2023
Vorlage
SG/071/2023/XI
Aktenzeichen
912-11/2023
Art
Drucksache
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit dieser Drucksache werden die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023, des Haushalts­planes und der Ergebnis- und Finanzplanung vorgelegt. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordent­lichen Erträge und Aufwendungen gegen­über. Der Finanz­haushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen.

Der Haushaltsaus­gleich wird erreicht, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Ge­samt­betrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf wird

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf

4.441.800,00 

der ordentlichen Aufwendungen auf

4.853.400,00 

der außerordentlichen Erträge auf

0,00 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00 €

 

 

festgesetzt. Der Entwurf des Haushaltes 2023 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von 411.600 €. Der Jahresabschluss 2018 wird in Kürze geprüft. Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2019 bis 2022 sind noch nachzuarbei­ten. Im Ergebnis 2021 sind daher bei den Auflösungserträgen aus Sonderposten und den Ab­schrei­bungen noch keine zutreffenden Beträge dargestellt.

 

Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 9.826.000 € und Auszahlungen von 10.245.200 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit voraussichtlich um 419.200 € verringern.

 

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nah­men sind in Höhe von 4.229.800 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

 

Die Samtgemeindeumlage beträgt im vorliegenden Haushaltsentwurf 1.700.000 €. Auf dieser Grundlage sind von den Mitglieds­gemein­den die folgenden Beträge zu leisten (vorläufige Berechnung):

 

Stadt Rethem (Aller)

870.525 €

51,21 %

Gemeinde Böhme

382.858 €

22,52 %

Gemeinde Häuslingen

233.611 €

13,74 %

Gemeinde Frankenfeld

213.006 €

12,53 %

 

In 2017 wurde der samtgemeindeinterne Finanzausgleich neugeordnet. Ziel dieser Bestrebungen war es, die Situation der Samtgemeinde zu verbessern, ohne die Mitglieds­gemeinden zu überfordern. In 2020 wurden neue Überlegungen zur Festsetzung der Samtgemeindeumlage erforderlich. Zum einen hatte die Kommunalaufsicht die bisherige Regelung einer pauschalen Anhebung von jährlich 2,5% für nicht zulässig erklärt und zum anderen hatten sich die finanziellen Verhältnisse zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden verändert. Dies bedingte eine Anpassung der Samtgemeindeumlage auf 1.300.000 €. Folgende Regelungen aus der 2017 getroffenen Vereinbarung haben weiterhin Bestand:

 

-       Der Weiterleitungsbetrag aus den Schlüsselzuweisungen nach Abzug der Kreisum­lage an die Mitgliedsgemeinden beträgt weiterhin 22 %.

-       Die Samtgemeinde wird ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.

-       Die Übernahme neuer Aufgaben durch die Samtgemeinde (Pflichtaufgaben oder freiwillige Aufgaben) wird in die Berechnung der Samtgemeindeumlage eingepreist, sofern keine alternative Finanzierung zur Verfügung steht.

-       Die vorstehenden Regelungen sollen angepasst werden, wenn es zu spürbaren Veränderungen der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Verhältnisse der Mitglieds­ge­meinden untereinander oder zwischen der Samtgemeinde und ihren Mitglieds­ge­meinden kommt.

 

Die Samtgemeindeumlage wurde nach Anhörung der Mitgliedsgemeinden und der politischen Vertreter der Samtgemeinde für das Jahr 2023 auf 1.700.000 € festgesetzt. Der Betrag ist weiterhin jährlich bedarfsgerecht unter Anhörung der Mitgliedsgemeinden festzusetzen, damit sichergestellt ist, dass die Mitgliedsgemeinden nicht überfordert werden und der Samtgemeinde ausreichende Mittel zufließen um die von ihr wahrzunehmenden Aufgaben pflichtgemäß erfüllen zu können.

 

Auch unter Beibehaltung der bisherigen Sparsamkeitsbemühungen gelingt es im Haushaltsentwurf 2023 – wie auch für die Hochrechnungsjahre 2024 bis 2026 – nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können.

 

Kostensteigerungen bei den Personal- und Unterhaltungsaufwendungen lassen einen Haushaltsausgleich nicht möglich erscheinen. Die gestiegenen Energiekosten und die allgemeine Verteuerung tragen ebenfalls zu einer Haushaltssituation bei, welche es für die Samtgemeinde noch schwieriger machen um zu einem Haushaltsausgleich zu gelangen.

 

Da der Haushaltsausgleich auch mit der vorliegenden Samtgemeindeumlage nicht erreicht wird, schreibt die Samtgemeinde das Haushaltssicherungskonzept fort und erstellt auch einen Haushaltssicherungsbericht.

 

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist der Umsetzungsbeschluss für Maßnahmen, die nach dem Delegationsbeschluss (Beschluss des Rates der Samtge­mein­de Rethem (Aller) am 20.06.2018 – Drucksachen SG 0050/2017) Ge­schäfte der laufenden Verwaltung sind.

 

Nach § 118 NKomVG ist der Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanz­pla­nung für fünf Jahre zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist dabei das Haushaltsjahr, das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten soll. Die Er­gebnis- und Finanzplanung beginnt damit mit dem Jahr 2022. Sie ist insoweit im Haus­halts­plan­entwurf integriert.

 

Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, in das die geplan­ten Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Maßnahmen des Jahres 2023, sowie für die Folgejahre 2024 bis 2026 summieren sich für die Auszahlungen (brutto) auf die folgenden Beträge auf:

 

2023

     5.403,9 T€

2024

     1.091,5 T€

2025

2026

     2.066,5 T€

     2.066,5 T€

 

Die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Entwurf des auf­zu­stellenden Investitionsprogramms aufgelistet. Zu den einzelnen Investitionen werden in Teilen Fördermittel beansprucht werden können. So verringert sich die Belastung ein wenig.

 

In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Die Samtgemeindeum­lage ist dabei jährlich zu überprüfen und neu festzusetzen. Nach der jetzigen Schät­zung der Ergebnisplanung wird frühestens im Jahre 2027 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden können. In den Jahren 2024 – 2026 ist dieses nicht möglich. In der Finanz­­planung werden auch künftig keine aus­geglich­enen Haushalte vorgelegt werden können. Es werden daher im Finanzplanungszeitraum weitere Fehlbeträge gebildet.

 

Es soll darauf hingewiesen werden, dass die Samtgemeinde ihre zur Verfügung stehenden Mittel maßvoll einsetzt. In der Vergangenheit konnten jeweils sehr viel bessere Jahresabschlüsse erzielt werden, als in der Planung prognostiziert.

 


Anlagen:

 

-       Haushaltsplan Samtgemeinde 2023

-       Aufstellung Produkt 61100 

 


Beschluss:

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssat­zung für das Haushaltsjahr 2023 wird erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan bestehend aus Teilhaushalt 1 – Verwal­­tungs­­service, Finanzen und räumliche Entwicklung – und Teilhaushalt 2 – Bürger­service, Soziales und Tourismus – wird zugestimmt.
  1. Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 wird beschlossen.
  1. Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.

 

 


Folgekostenrechnung:
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