Die Agro Energie
Bierde GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Dietrich Meyer (nachfolgend:
Vorhabenträger), 29693 Böhme plant eine Erweiterung ihrer Biogasanlage welche
zusätzlichen Flächenbedarf außerhalb der bisherigen Konzentrationszone
erfordert.
Am 22. Juli 2021 hat
der Rat der Gemeinde Böhme den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in
der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
6.1 mit der Vorlage BÖ/016/2021 beschlossen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurde in
der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 05.11.2021 durchgeführt.
Die eingereichten
Stellungnahmen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in den
Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) behandelt und in den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 6.2 (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3) eingearbeitet.
Der Landkreis
Heidekreis hat im Rahmen der 17. Flächennutzungsplanänderung angemerkt, dass
durch mögliche zusätzliche Stickstoffimmissionen bei einer Erweiterung der Anlage
Beeinträchtigungen umliegender stickstoffempfindlicher Ökosysteme bewirkt
werden könnten, so dass hier eine ergänzende Betrachtung gefordert wird. Der
Vorhabenträger hat daraufhin das Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH,
Qederquart, mit den entsprechenden Untersuchungen beauftragt. Das Gutachten
kommt zu dem Ergebnis, dass keine Zusatzbelastung vorliegt und ist dieser
Drucksache in der Anlage 9 beigefügt.
Auf dieser Grundlage
soll das förmliche Verfahren der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 –
Abwägungsvorschläge
Anlage 1.1 – Stellungnahmen Teil 1
Anlage 1.2 – Stellungnahmen Teil 2
Anlage 1.3 –
Stellungnahmen Öffentlichkeit
Anlage 2 – Entwurf
Bebauungsplan (Stand: 10.02.2023)
Anlage 3 – Entwurf
Begründung
Anlage 4 – Untersuchung
Brutvögel
Anlage 5 – Kartierung Brutvögel
Anlage 6 – Lärmgutachten
Anlage 7 –
Verkehrsgutachten
Anlage 8 –
Überplanung Verkehrsflächen
Anlage 9 – Gutachten Dr. Oldenburg Ammoniak- und Stickoxidimmissionen
Beschluss:
- Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den
Abwägungsvorschlägen wird gefolgt.
- Dem
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.2 „Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlage
OT Bierde in der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.
6.1 wird zugestimmt.
- Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird durchgeführt.
Folgekostenrechnung:
-keine Folgekosten-