Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6.2 "Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme" mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6.1 Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TöB's gem. § 4 (2) BauGB
Vorlage
BÖ/042/2023/XI
Aktenzeichen
622-22/6.2
Art
Drucksache

Die Agro Energie Bierde GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Dietrich Meyer (nachfolgend: Vorhabenträger), 29693 Böhme plant eine Erweiterung ihrer Biogasanlage welche zusätzlichen Flächenbedarf außerhalb der bisherigen Konzentrationszone erfordert.

 

Am 22. Juli 2021 hat der Rat der Gemeinde Böhme den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6.1 mit der Vorlage BÖ/016/2021 beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 05.11.2021 durchgeführt.

 

Die eingereichten Stellungnahmen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in den Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) behandelt und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.2 (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3) eingearbeitet.

 

Der Landkreis Heidekreis hat im Rahmen der 17. Flächennutzungsplanänderung angemerkt, dass durch mögliche zusätzliche Stickstoffimmissionen bei einer Erweiterung der Anlage Beeinträchtigungen umliegender stickstoffempfindlicher Ökosysteme bewirkt werden könnten, so dass hier eine ergänzende Betrachtung gefordert wird. Der Vorhabenträger hat daraufhin das Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH, Qederquart, mit den entsprechenden Untersuchungen beauftragt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine Zusatzbelastung vorliegt und ist dieser Drucksache in der Anlage 9 beigefügt.

 

Auf dieser Grundlage soll das förmliche Verfahren der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Abwägungsvorschläge
Anlage 1.1 – Stellungnahmen Teil 1
Anlage 1.2 – Stellungnahmen Teil 2

Anlage 1.3 – Stellungnahmen Öffentlichkeit

Anlage 2 – Entwurf Bebauungsplan (Stand: 10.02.2023)

Anlage 3 – Entwurf Begründung

Anlage 4 – Untersuchung Brutvögel
Anlage 5 – Kartierung Brutvögel
Anlage 6 – Lärmgutachten

Anlage 7 – Verkehrsgutachten

Anlage 8 – Überplanung Verkehrsflächen
Anlage 9 – Gutachten Dr. Oldenburg Ammoniak- und Stickoxidimmissionen

 

 

 


Beschluss:

  1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen wird gefolgt.
  2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.2 „Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlage OT Bierde in der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6.1 wird zugestimmt.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird durchgeführt.

 

 

 


Folgekostenrechnung:

-keine Folgekosten-