Im Rahmen der Beratungen im Wirtschafts- und Finanzausschuss wurde folgende Empfehlung im Hinblick auf die ursprüngliche Sondernutzungssatzung (mit Vorlage RE/065/2022/XI) beschlossen.

In § 2 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung ist folgender Spiegelstrich mit aufzunehmen:

  • Das Aufstellen von Wahlplakaten, wie im jeweils gültigen Nds. Runderlass geregelt.

Ebenso ist der Gebührentarif abzuändern. Unter den Nummern 5-7 ist die Mindestgebühr auf 20 €, wie bei der Jahresgebühr festzulegen. Die Mindestgebühr kann nicht höher ausfallen als die Jahresgebühr.


Anlagen:

-       Anlage 1: Sondernutzungssatzung der Stadt Rethem - Entwurf Stand 07.09.2022

-       Anlage 2: Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Rethem - Entwurf Stand 07.09.2022

-       Anlage 3: Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der Stadt Rethem - Entwurf Stand 07.09.2022


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt den Erlass einer Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen im Gebiet der Stadt Rethem (Aller) sowie die entsprechende Sondernutzungsgebührensatzung mit dem dazugehörigen Gebührentarif. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Träger der Straßenbaulast den Satzungen in der vorliegenden Form zustimmt.