a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung
b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Samtgemeindebürgerrmeisters gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2017
Zum 31.12.2017 hatte die Samtgemeinde Rethem
(Aller) ihren siebten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der
Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung,
einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss 2017 mit den genannten Inhalten
wird mit dieser Drucksache übersandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Samtgemeinde Rethem (Aller) zum 31.12.2017 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind
ebenfalls beigefügt.
Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft
sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende
Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. - Immaterielles Vermögen |
326.515,38 € |
1. - Nettoposition |
7.704.093,04 € |
2. - Sachvermögen |
12.848.228,35
€ |
1.1.1 Reinvermögen |
1.819.475,66
€ |
3. - Finanzvermögen |
592.087,04 € |
1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
305.458,72 € |
4. - Liquide Mittel |
966.150,46
€ |
2. - Schulden |
4.807.151,54
€ |
5. - Aktive Rechnungsabgrenzung |
20.141,94 € |
3. - Rückstellungen |
2.109.669,77 € |
|
|
4. - Passive Rechnungsabgrenzung |
132.208,82
€ |
Summe |
14.753.123,17
€ |
Summe |
14.753.123,17
€ |
Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen
Positionen zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2015 |
31.12.2016 |
31.12.2017 |
das immaterielle Vermögen |
2,38 % |
2,22 % |
2,21 % |
das Sachvermögen |
89,63 % |
88,33 % |
87,09 % |
das Finanzvermögen |
4,42 % |
4,59 % |
4,01 % |
die liquiden Mittel |
3,24 % |
4,68 % |
6,55 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,32 % |
0,18 % |
0,14 % |
die Nettoposition |
52,97 % |
50,17 % |
52,22 % |
darunter:
das Basis-Reinvermögen |
23,28 % |
24,43 % |
23,62 % |
darunter:
der Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
-1,33 % |
-2,33 % |
3,96 % |
die Schulden |
30,62 % |
33,37 % |
32,58 % |
die Rückstellungen |
15,62 % |
15,50 % |
14,30 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,80 % |
0,96 % |
0,90 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis
hat in der Zeit vom 11.08.2022 bis 01.09.2022 (mit Unterbrechungen) die Prüfung
des Jahresabschlusses 2017 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 09.11.2022 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat den
folgenden Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne
Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden.
Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und
Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder
erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Samtgemeinde Rethem
(Aller) sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen
keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen
versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:
1. Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der
Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
dar.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des
Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht
entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Allg. Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters zum Schlussbericht 2017 vom
09.11.2022
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.11.2022
·
Jahresabschluss
2017
Beschluss:
1. |
Der
Jahresabschluss der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2017
wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Der Rat
der Samtgemeinde Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2017 eingetretenen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung
im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde,
Kenntnis.
Behandlung
des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2017: Der
Jahresüberschuss von 305.458,72 € wird mit dem vorgetragenen Soll-Fehlbetrag
aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs. 9 Gesetz zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher
Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG).
|
2. |
Dem Samtgemeindebürgermeister
wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |
Folgekostenrechnung:
Keine.