Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2017,
a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung
b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Samtgemeindebürgerrmeisters gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
SG/055/2022/XI
Aktenzeichen
913-01
Art
Drucksache

Zum 31.12.2017 hatte die Samtgemeinde Rethem (Aller) ihren siebten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.

 

Der Jahresabschluss 2017 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Drucksache über­sandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Samtgemeinde Rethem (Aller) zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls beigefügt.

 

Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:

Aktiva

Passiva

1. - Immaterielles Vermögen

326.515,38 €

1. - Nettoposition

7.704.093,04 €

2. - Sachvermögen

12.848.228,35 €

1.1.1 Reinvermögen

1.819.475,66 €

3. - Finanzvermögen

592.087,04 €

1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag

305.458,72 €

4. - Liquide Mittel

966.150,46 €

2. - Schulden

4.807.151,54 €

5. - Aktive Rechnungsabgrenzung

20.141,94 €

3. - Rückstellungen

2.109.669,77 €

 

 

4. - Passive Rechnungsabgrenzung

132.208,82 €

Summe

14.753.123,17 €

Summe

14.753.123,17 €

 

Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen zueinander wie folgt verändert:

 

31.12.2015

31.12.2016

31.12.2017

das immaterielle Vermögen

2,38 %

2,22 %

2,21 %

das Sachvermögen

89,63 %

88,33 %

87,09 %

das Finanzvermögen

4,42 %

4,59 %

4,01 %

die liquiden Mittel

3,24 %

4,68 %

6,55 %

die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,32 %

0,18 %

0,14 %

die Nettoposition

52,97 %

50,17 %

52,22 %

darunter: das Basis-Reinvermögen

23,28 %

24,43 %

23,62 %

darunter: der Jahresüberschuss/-fehlbetrag

-1,33 %

-2,33 %

3,96 %

die Schulden

30,62 %

 33,37 %

32,58 %

die Rückstellungen

15,62 %

 15,50 %

14,30 %

die passiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,80 %

 0,96 %

0,90 %

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 11.08.2022 bis 01.09.2022 (mit Unterbrechungen) die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 09.11.2022 zusammengefasst.

 

Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat den folgenden Inhalt:

 

„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Samtgemeinde Rethem (Aller) sind.

Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung

gem. § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:

 

1. Der Haushaltsplan ist eingehalten worden.

2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten worden.

3. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.

 

Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.“

 


Anlagen:

 

·    Stellungnahme des Allg. Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters zum Schlussbericht 2017 vom 09.11.2022

·    Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.11.2022

·    Jahresabschluss 2017

 


Beschluss:

 

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Samtgemeinde Rethem (Aller) zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 09.11.2022 sowie der Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zu diesem Bericht vom 09.11.2022 wird Kenntnis genommen.

 

Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2017:

Der Jahresüberschuss von 305.458,72 € wird mit dem vorgetragenen Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs. 9 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG).

 

2.

Dem Samtgemeindebürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.

 


Folgekostenrechnung:

Keine.