Betreff
Umsetzung § 2b UStG
Vorlage
SG/044/2022/XI/1
Art
Drucksache
Referenzvorlage

Zu der Drucksache SG/044/2022/XI „Umsetzung § 2b UStG“ kam es im Rahmen der Sitzung des Feuerschutz-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 21.09.2022 zu einem Änderungsantrag und damit auch zu einer geänderten Beschlussempfehlung im Gegensatz zur Ursprungsdrucksache.

 

Nach reger Diskussion wurde festgestellt und als Beschlussempfehlung an den Samtgemeinderat weitergegeben, dass eine vollumfängliche externe Vergabe nicht erfolgen soll. Vielmehr soll die Umsetzung des § 2b UStG durch eigene Kräfte umgesetzt werden. Einzelne zweifelhafte Fälle können dabei extern durch einen Steuerberater zur Prüfung gegeben werden.

 

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

 

Die Verwaltung sieht nach wie vor einen höheren Bedarf an Fremdleistung. Sollte das Projekt § 2b UStG vollständig mit eigenen Kräften durchgeführt werden, gibt die Verwaltung zu bedenken, dass es u. a. zu Einschränkungen und Verschiebungen bei der Erstellung des Haushalts 2023, der Schulsanierung oder bei der Einarbeitung von neuen Beschäftigten kommen kann. Dieses kann und sollte durch eine Fremdvergabe vermieden werden.  


Anlagen:

Keine Anlagen


Beschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, dass eine vollumfängliche externe Vergabe nicht erfolgt. Die Umsetzung des § 2b UStG erfolgt intern. Einzelne zweifelhafte Fälle können extern durch einen Steuerberater zur Prüfung gegeben werden.


Folgekostenrechnung:

 

Haushaltsmittel zur Umsetzung des Projektes stehen im Haushalt 2022 zur Verfügung.