In seiner Sitzung am
14.12.2021 hat der Rat der Stadt Rethem (Aller) mit den Drucksachen
RE/016/2021/XI und RE/017/2021/XI die Ausübung der Vorkaufsrechte für die
Grundstücke Lange Straße 12 und 12a beschlossen. Die Kaufverträge befinden sich
derzeit in der notariellen Abwicklung.
Es ist beabsichtigt,
die Bestandsbebauung zurückzubauen und die Flurstücke neu zu ordnen. Über die
weitere Verwendung ist vom Rat zu entscheiden.
Die Verwaltung
schlägt vor, eine zeitgemäße Wohnneubebauung durch einen Investor durchführen
zu lassen. Dabei macht es Sinn, Wohnungen unterschiedlicher Größe zu planen und
zu errichten, um ein ansprechendes Wohnraumangebot für möglichst verschiedene
Personengruppen zu schaffen. Eine Alternative könnte sozialverträglicher
Wohnungsbau in der Hand der Stadt sein, wobei die Lage eher für höherwertigen
Wohnraum spricht.
Über die zukünftige Verwendung des Grundstückes und das Verfahren zur Wahl eines geeigneten Investors (falls erforderlich) möge der Rat entscheiden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, dass
1) die Grundstücke Lange Straße 12 und 12a einer Wohnbebauung mit unterschiedlich großen Wohnungen, möglichst einem Mix von 2, 3 und 4-Zimmer-Wohnungen, bebaut werden sollen,
2) zur Neubebauung öffentlich nach einem passenden Investor und Konzept gesucht werden soll,
3) die Konzepte durch den Rat begutachtet und zur Auswahl vorgelegt werden sollen.
Der Stadtdirektor wird mit der Umsetzung beauftragt.
Folgekostenrechnung:
Keine direkten Kosten, jedoch
Arbeitsaufwand in Höhe von mehreren Personenarbeitstagen.