Sitzung: 22.06.2023 Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG/077/2023/XI
Beschluss:
Der Jahresabschluss der
Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1
NKomVG beschlossen.
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr
2018 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen,
zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung
erteilt wurde, Kenntnis. Behandlung des
Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2018: Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -122.739,76 € wird mit den
Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet und weiter vorgetragen. |
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2. |
Dem Samtgemeindebürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1
Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |