Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Samtgemeinde Rethem (Aller) zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 25.05.2023 sowie der Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zu diesem Bericht vom 30.05.2023 wird Kenntnis genommen.

 

Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2018:

Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -122.739,76 € wird mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet und weiter vorgetragen.

2.

Dem Samtgemeindebürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.