Sitzung: 08.12.2022 Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG/055/2022/XI
Beschluss:
1. |
Der
Jahresabschluss der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2017
wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Der Rat
der Samtgemeinde Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2017 eingetretenen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung
im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde,
Kenntnis. Behandlung
des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2017: Der
Jahresüberschuss von 305.458,72 € wird mit dem vorgetragenen Soll-Fehlbetrag
aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs. 9 Gesetz zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher
Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG). |
2. |
Dem Samtgemeindebürgermeister
wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |