Betreff
Haushalt 2025
Vorlage
SG/178/2025/XI
Aktenzeichen
912-11/2025
Art
Drucksache
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt und Rechtslage:

Mit dieser Drucksache werden die Entwürfe der Haushaltssatzung 2025, des Haushalts-planes und der Ergebnis- und Finanzplanung vorgelegt. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen.

Der Haushaltsausgleich wird erreicht, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge.

Der vorliegende Haushaltsentwurf wird

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der ordentlichen Erträge auf

4.594.400,00 €

 

der ordentlichen Aufwendungen auf

5.297.600,00 €

 

der außerordentlichen Erträge auf

              0,00 €

 

der außerordentlichen Aufwendungen auf

              0,00 €

 

festgesetzt.

Der Entwurf des Haushaltes 2025 ist damit nicht ausgeglichen.

Es besteht ein Defizit in Höhe von 703.200 €. Der letzte fertiggestellte und geprüft Jahresabschluss ist der Jahresabschluss aus dem Jahr 2019. Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2024 sind noch nachzuarbeiten. Im Produktplan sind daher im Ergebnis 2023 bei den Auflösungserträgen aus Sonderposten und den Abschreibungen noch keine Beträge dargestellt.

Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 7.568.200 € und Auszahlungen von 8.102.300 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit voraussichtlich um 534.100 € verringern.

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 2.715.200 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

Die Samtgemeindeumlage beträgt im vorliegenden Haushaltsentwurf 2.300.000 €. Auf dieser Grundlage sind von den Mitgliedsgemeinden die folgenden Beträge zu leisten (vorläufige Berechnung):

Stadt Rethem (Aller)

1.221.482 €

53,11 %

Gemeinde Böhme

  491.081 €

21,35 %

Gemeinde Häuslingen

  309.779 €

13,47 %

Gemeinde Frankenfeld

  277.656 €

12,07 %

In 2017 wurde der samtgemeindeinterne Finanzausgleich neugeordnet. Ziel dieser Bestrebungen war es, die Situation der Samtgemeinde zu verbessern, ohne die Mitgliedsgemeinden zu überfordern. Folgende Regelungen aus der 2017 getroffenen Vereinbarung haben weiterhin Bestand:

- Der Weiterleitungsbetrag aus den Schlüsselzuweisungen nach Abzug der Kreisum-

   lage an die Mitgliedsgemeinden beträgt weiterhin 22 %.

- Die Samtgemeinde wird ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.

- Die Übernahme neuer Aufgaben durch die Samtgemeinde (Pflichtaufgaben oder

  freiwillige Aufgaben) wird in die Berechnung der Samtgemeindeumlage eingepreist,

  sofern keine alternative Finanzierung zur Verfügung steht.

- Die vorstehenden Regelungen sollen angepasst werden, wenn es zu spürbaren

  Veränderungen der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Verhältnisse der Mitglieds-

  gemeinden untereinander oder zwischen der Samtgemeinde und ihren Mitgliedsge-

  meinden kommt.

Die Samtgemeindeumlage wurde nach Anhörung der Mitgliedsgemeinden und der politischen Vertreter der Samtgemeinde für das Jahr 2025 auf 2.300.000 € festgesetzt und zu 50 % nach der Einwohnerzahl veranlagt. Hinsichtlich der andere Hälfte werden 23,0979 % der Steuerkraftmesszahlen, analog der Berechnung der Kreisumlage, von den Mitgliedsgemeinden angefordert. Der Betrag ist weiterhin jährlich bedarfsgerecht unter Anhörung der Mitgliedsgemeinden festzusetzen, damit sichergestellt ist, dass die Mitgliedsgemeinden nicht überfordert werden und der Samtgemeinde ausreichende Mittel zufließen um die von ihr wahrzunehmenden Aufgaben pflichtgemäß erfüllen zu können.

Auch unter Beibehaltung der bisherigen Sparsamkeitsbemühungen gelingt es im Haushaltsentwurf 2025 – wie auch für die Hochrechnungsjahre 2026 bis 2028 – nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können.

Kostensteigerungen bei den Personal- und Unterhaltungsaufwendungen lassen einen Haushaltsausgleich nicht möglich erscheinen. Auch wirken die eingebrochenen Schlüsselzuweisungen und eine um 6 % - Punkte erhöhte Kreisumlage sehr negativ auf den Haushalt. Die allgemeine Verteuerung trägt ebenfalls zu einer Haushaltssituation bei, welche es für die Samtgemeinde noch schwieriger macht um zu einem Haushaltsausgleich zu gelangen. Auch schlagen die umzusetzenden Investitionen in Pflichtaufgaben, wie den Brandschutz, die Schule, etc. voll bei den Abschreibungen und möglichen Kreditzinsen in der Zukunft durch.

Da der Haushaltsausgleich auch mit der vorliegenden Samtgemeindeumlage nicht erreicht wird, schreibt die Samtgemeinde das Haushaltssicherungskonzept fort und erstellt auch einen Haushaltssicherungsbericht.

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist der Umsetzungsbeschluss für Maßnahmen, die nach dem Delegationsbeschluss (Beschluss des Rates der Samtgemeinde Rethem (Aller) am 20.06.2018 – Drucksachen SG 0050/2017) Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.

Nach § 118 NKomVG ist der Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für fünf Jahre zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist dabei das Haushaltsjahr, das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten soll. Die Ergebnis- und Finanzplanung beginnt damit mit dem Jahr 2024. Sie ist insoweit im Haushaltsplanentwurf integriert.

Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, in das die geplanten Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Maßnahmen des Jahres 2025, sowie für die Folgejahre 2026 bis 2028 summieren sich für die Auszahlungen (brutto) auf die folgenden Beträge auf:

2025

2.953,7 T€

2026

2.049,2 T€

2027

2028

   128,2 T€

3.763,2 T€

Die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Entwurf des aufzustellenden Investitionsprogramms aufgelistet. Zu den einzelnen Investitionen werden in Teilen Fördermittel beansprucht werden können. So verringert sich die Belastung ein wenig.

In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Die Samtgemeindeumlage ist dabei jährlich zu überprüfen und neu festzusetzen. Nach der jetzigen Schätzung der Ergebnisplanung wird frühestens im Jahre 2029 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden können. In den Jahren 2026 – 2028 ist dieses nicht möglich. In der Finanzplanung werden auch künftig keine ausgeglichenen Haushalte vorgelegt werden können. Es werden daher im Finanzplanungszeitraum weitere Fehlbeträge gebildet.

Es soll darauf hingewiesen werden, dass die Samtgemeinde ihre zur Verfügung stehenden Mittel maßvoll einsetzt. In der Vergangenheit konnten jeweils sehr viel bessere Jahresabschlüsse erzielt werden, als in der Planung prognostiziert.


Anlagen:

- Haushaltsplan Samtgemeinde Rethem (Aller) 2025

- Aufstellung Produkt 61100


Beschluss:

 

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan bestehend aus Teilhaushalt 1 – Verwaltungsservice, Finanzen und räumliche Entwicklung – und Teilhaushalt 2 – Bürgerservice, Soziales und Tourismus – wird zugestimmt.
  1. Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2028 wird beschlossen.
  2. Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 wird zur Kenntnis genommen.
  3. Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.


Finanzierung:

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