Sachverhalt und Rechtslage:
Mit dieser Drucksache werden
die Entwürfe der Haushaltssatzung 2025, des Haushalts-planes und der Ergebnis-
und Finanzplanung vorgelegt. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die
ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der
Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen.
Der Haushaltsausgleich wird
erreicht, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die
Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge.
Der vorliegende
Haushaltsentwurf wird
im Ergebnishaushalt mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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der ordentlichen Erträge auf |
4.594.400,00 € |
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der ordentlichen Aufwendungen
auf |
5.297.600,00 € |
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der außerordentlichen Erträge
auf |
0,00 € |
|
der außerordentlichen
Aufwendungen auf |
0,00 € |
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festgesetzt.
Der Entwurf des Haushaltes
2025 ist damit nicht ausgeglichen.
Es besteht ein Defizit in Höhe
von 703.200 €. Der letzte fertiggestellte und geprüft Jahresabschluss ist der
Jahresabschluss aus dem Jahr 2019. Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis
2024 sind noch nachzuarbeiten. Im Produktplan sind daher im Ergebnis 2023 bei
den Auflösungserträgen aus Sonderposten und den Abschreibungen noch keine
Beträge dargestellt.
Der Finanzhaushalt weist in der
Summe Einzahlungen von 7.568.200 € und Auszahlungen von 8.102.300 € auf. Der
Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit voraussichtlich um 534.100 €
verringern.
Kreditaufnahmen für die
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe
von 2.715.200 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt. Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 1.700.000 €
festgesetzt.
Die Samtgemeindeumlage beträgt im vorliegenden
Haushaltsentwurf 2.300.000 €. Auf dieser Grundlage sind von den Mitgliedsgemeinden
die folgenden Beträge zu leisten (vorläufige Berechnung):
Stadt Rethem (Aller) |
1.221.482 € |
53,11 % |
Gemeinde Böhme |
491.081 € |
21,35 % |
Gemeinde Häuslingen |
309.779 € |
13,47 % |
Gemeinde Frankenfeld |
277.656 € |
12,07 % |
In 2017 wurde der samtgemeindeinterne Finanzausgleich neugeordnet. Ziel dieser Bestrebungen war es, die Situation der Samtgemeinde zu verbessern, ohne die Mitgliedsgemeinden zu überfordern. Folgende Regelungen aus der 2017 getroffenen Vereinbarung haben weiterhin Bestand:
-
Der Weiterleitungsbetrag aus den Schlüsselzuweisungen nach Abzug der Kreisum-
lage an die Mitgliedsgemeinden beträgt
weiterhin 22 %.
-
Die Samtgemeinde wird ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
-
Die Übernahme neuer Aufgaben durch die Samtgemeinde (Pflichtaufgaben oder
freiwillige Aufgaben) wird in die Berechnung
der Samtgemeindeumlage eingepreist,
sofern keine alternative Finanzierung zur
Verfügung steht.
- Die vorstehenden Regelungen
sollen angepasst werden, wenn es zu spürbaren
Veränderungen der wirtschaftlichen und/oder
finanziellen Verhältnisse der Mitglieds-
gemeinden untereinander oder zwischen der
Samtgemeinde und ihren Mitgliedsge-
meinden kommt.
Die Samtgemeindeumlage wurde
nach Anhörung der Mitgliedsgemeinden und der politischen Vertreter der
Samtgemeinde für das Jahr 2025 auf 2.300.000 € festgesetzt und zu 50 % nach der
Einwohnerzahl veranlagt. Hinsichtlich der andere Hälfte werden 23,0979 % der
Steuerkraftmesszahlen, analog der Berechnung der Kreisumlage, von den
Mitgliedsgemeinden angefordert. Der Betrag ist weiterhin jährlich
bedarfsgerecht unter Anhörung der Mitgliedsgemeinden festzusetzen, damit
sichergestellt ist, dass die Mitgliedsgemeinden nicht überfordert werden und
der Samtgemeinde ausreichende Mittel zufließen um die von ihr wahrzunehmenden
Aufgaben pflichtgemäß erfüllen zu können.
Auch unter Beibehaltung der bisherigen
Sparsamkeitsbemühungen gelingt es im Haushaltsentwurf 2025 – wie auch für die
Hochrechnungsjahre 2026 bis 2028 – nicht, einen ausgeglichenen Haushalt
vorlegen zu können.
Kostensteigerungen bei den
Personal- und Unterhaltungsaufwendungen lassen einen Haushaltsausgleich nicht
möglich erscheinen. Auch wirken die eingebrochenen Schlüsselzuweisungen und
eine um 6 % - Punkte erhöhte Kreisumlage sehr negativ auf den Haushalt. Die
allgemeine Verteuerung trägt ebenfalls zu einer Haushaltssituation bei, welche
es für die Samtgemeinde noch schwieriger macht um zu einem Haushaltsausgleich
zu gelangen. Auch schlagen die umzusetzenden Investitionen in Pflichtaufgaben,
wie den Brandschutz, die Schule, etc. voll bei den Abschreibungen und möglichen
Kreditzinsen in der Zukunft durch.
Da der Haushaltsausgleich auch
mit der vorliegenden Samtgemeindeumlage nicht erreicht wird, schreibt die
Samtgemeinde das Haushaltssicherungskonzept fort und erstellt auch einen
Haushaltssicherungsbericht.
Die Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist der Umsetzungsbeschluss für
Maßnahmen, die nach dem Delegationsbeschluss (Beschluss des Rates der
Samtgemeinde Rethem (Aller) am 20.06.2018 – Drucksachen SG 0050/2017) Geschäfte
der laufenden Verwaltung sind.
Nach § 118 NKomVG ist der
Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für fünf
Jahre zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist dabei das Haushaltsjahr,
das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten
soll. Die Ergebnis- und Finanzplanung beginnt damit mit dem Jahr 2024. Sie ist
insoweit im Haushaltsplanentwurf integriert.
Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist ein
Investitionsprogramm, in das die geplanten Auszahlungen und Einzahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die
Maßnahmen des Jahres 2025, sowie für die Folgejahre 2026 bis 2028 summieren
sich für die Auszahlungen (brutto) auf die folgenden Beträge auf:
2025 |
2.953,7 T€ |
2026 |
2.049,2 T€ |
2027 2028 |
128,2 T€ 3.763,2 T€ |
Die einzelnen Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Entwurf des aufzustellenden
Investitionsprogramms aufgelistet. Zu den einzelnen Investitionen werden in
Teilen Fördermittel beansprucht werden können. So verringert sich die Belastung
ein wenig.
In der Ergebnis- und
Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und
Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Die Samtgemeindeumlage ist
dabei jährlich zu überprüfen und neu festzusetzen. Nach der jetzigen Schätzung
der Ergebnisplanung wird frühestens im Jahre 2029 ein ausgeglichener Haushalt
vorgelegt werden können. In den Jahren 2026 – 2028 ist dieses nicht möglich. In
der Finanzplanung werden auch künftig keine ausgeglichenen Haushalte vorgelegt
werden können. Es werden daher im Finanzplanungszeitraum weitere Fehlbeträge
gebildet.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass die Samtgemeinde
ihre zur Verfügung stehenden Mittel maßvoll einsetzt. In der Vergangenheit
konnten jeweils sehr viel bessere Jahresabschlüsse erzielt werden, als in der
Planung prognostiziert.
Anlagen:
-
Haushaltsplan Samtgemeinde Rethem (Aller) 2025
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
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Finanzierung:
./.