hier: Neue Vereinbarung ab 01.01.2025 - 31.12.2028
Sachverhalt und Rechtslage:
Die Aufgabe „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ gem. SGB VIII und NKitaG obliegt grundsätzlich den Landkreisen.
Zwischen dem Landkreis Heidekreis und den kreisangehörigen Kommunen besteht eine Vereinbarung über die Übernahme der Aufgabe durch die Kommunen und der Gewährung von Zuschüssen zu Bau und Betrieb von Kindertagesstätten durch den Landkreis.
Die Kosten in diesem Bereich haben sich in den letzten Jahren aufgrund verschiedener Faktoren erheblich gesteigert. Mittlerweile finden sich in etwa 2/3 der kitabezogenen Defizite in den kommunalen Haushalten wieder, während in etwa 1/3 des Defizites im Haushalt des Landkreises sichtbar ist.
Diese Vereinbarung wurde zum 31.12.2024 durch die Gemeinde Neuenkirchen, stellvertretend für die Kommunen, gekündigt. Ziel war es, die Kostensteigerung dem Landkreis und den dortigen politischen Entscheidungsträgern gegenüber sichtbarer zu machen und annähernd gleichwertig zwischen Kommunen und Landkreis aufzuteilen, wohl wissend, dass sich der Landkreis im Gegenzug über die Kreisumlage refinanziert.
Die neue Vereinbarung wurde durch eine kommunale Arbeitsgruppe mit dem Landkreis verhandelt. Sie entspricht im Kern der alten, jedoch mit etwa um 45% gestiegenen Zuschüssen für Betrieb, Bau und Sanierung. Damit ist eine annähernd ausgeglichene Verteilung der Defizite erfolgt. Die Kreisumlage steigt dadurch jedoch um drei Prozentpunkte. Die als Anlage A beigefügte Vereinbarung entspricht weitestgehend der am 27.09.2024 verteilten Entwurfsversion. Bis heute sind aus den Ratsgremien unserer Samtgemeinde keine inhaltlichen Anmerkungen eingegangen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat aller Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde, die Vereinbarung abzuschließen. Andernfalls würde der Betrieb der Kindergärten und Krippen ab dem 01.01.2025 auf den Landkreis zurückfallen.
Anlagen:
A – Kitavereinbarung Heidekreis neu
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) stimmt der als Anlage A beigefügten Vereinbarung zwischen dem Landkreis Heidekreis und den kreisangehörigen Kommunen zu.
Finanzierung:
Die Zuschüsse steigen um etwa
45%, jedoch wird die Kreisumlage entsprechend angehoben. Für den laufenden
Betrieb ergeben sich für die Gemeinden der Samtgemeinde Rethem (Aller) wenig
Änderungen. Neubauvorhaben werden stärker bezuschusst.