Betreff
Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen in der Samtgemeinde Rethem (Aller);
hier: Anpassung der Entschädigungssätze im Bereich der Feuerwehr
Vorlage
SG/166/2024/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

In und für die Samtgemeinde Rethem (Aller) sind eine Vielzahl an ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden für das Wohl und die Sicherheit Aller im Samtgemeindebereich sehr aktiv. Hier gilt es, dass in regelmäßigen Abständen die Entschädigungssätze für die Kameradinnen und Kameraden ob ihrer Höhe überprüft werden. Diese Entschädigungen sind kein Entgelt, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung, die auch nur einen kleinen Teil der Arbeit, Verantwortung und vor allem Zeit abdecken kann. Letztlich sind unsere Kameradinnen und Kameraden in der Brandbekämpfung und Hilfeleistung mit Leib und Seele freiwillig für uns alle tätig. In Erinnerung bleibt hier beispielhaft das Hochwasser 2023/2024 wo die Feuerwehr einen unermüdlichen Einsatz über Wochen hinweg für die ganze Samtgemeinde geleistet hat.

Damit Sie hierfür eine angemessene Wertschätzung erfahren wurden die Entschädigungshöhen für die Funktionsträger überprüft und entsprechend angepasst. Die letzten Änderungen der Entschädigungssatzung wurden in den Jahren 2016 und 2018 beschlossen. Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklungen ist hier eine Anpassung der Entschädigungssätze angeraten.

Neben der allgemeinen Anpassung der Entschädigungssätze wurde auch ein neuer Absatz 2 in die Satzung eingearbeitet. Dieser befasst sich u. a. auch mit der auf die Kommunen verlagerten Truppmannausbildung für die nun Kameradinnen und Kameraden vor Ort verantwortlich sind. Bisher ist hier die Ausbildung von höherer Stelle wahrgenommen worden. Auch hier ist nun für Ausbildungstätigkeiten eine Entschädigung vorgesehen worden.

Ein Entwurf der Änderungssatzung ist der Anlage zu entnehmen. Die Satzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.


Anlagen:

-       Entwurf der 2. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen in der Samtgemeinde Rethem (Aller)


Beschluss:

Die in der Anlage vorliegende 2. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen in der Samtgemeinde Rethem (Aller) wird beschlossen.


Finanzierung:

Aufgrund der Anpassung der Entschädigungssätze wird mit rd. 4.500 € höheren Aufwendungen gerechnet.