Sachverhalt und Rechtslage:
Zur grundsätzlichen Notwendigkeit und zur Rechtslage zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wird auf die Drucksache SG/153/2024/XI verwiesen.
In der Zwischenzeit wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgeschlossen. Zudem wurde am 07.11.2024 die öffentliche Informationsveranstaltung zur Aufstellung der Lärmaktionsplanung durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist keine inhaltliche Stellungnahme eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben.
Diese wurde mit dem Eingebenden im Rahmen der Informationsveranstaltung besprochen. Der Eingebende hat die Stellungnahme daraufhin mündlich für erledigt erklärt. Der Vollständigkeit halber ist diese in den Ausführungen noch einmal dargestellt.
Anlagen:
- Anlage 1: Entwurf des Lärmaktionsplanes
- Anlage 2: Abwägung der Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt den Abwägungsvorschlägen zu folgen und den Lärmaktionsplan zur Ortsmitte der Stadt Rethem (Aller) in der vorliegenden Fassung aufzustellen.
Finanzierung:
Keine Folgekosten.