Sachverhalt und Rechtslage:
Der Friedhof in Groß Häuslingen hatte den bisherigen Abfalllagerplatz auf dem Grundstück der Flur 2, Flurstück 147/7, Gemarkung Groß Häuslingen. Das Grundstück war jedoch im fremden Eigentum. Dieser Eigentümer hatte die Nutzung des Grundstückes für die Abfallbuchten der Samtgemeinde Rethem (Aller) kostenfrei überlassen hatte.
Nunmehr hat der ehemalige Eigentümer jedoch das o.g. Grundstück verkauft. Der neue Eigentümer der Teilfläche, auf welcher die Abfallbuchten stehen, hat der Samtgemeinde mitgeteilt, dass diese nicht mehr auf Dauer durch die Samtgemeinde genutzt werden sollen. Als Zieldatum ist hier der 01.01.2025 benannt worden.
Daraufhin haben verschiedene Gespräche mit verschiedenen Grundstückseigentümern und der Samtgemeinde stattgefunden. Im Ergebnis lässt die Realgemeinde Groß Häuslingen, welcher ein Teil des Friedhofes in Groß Häuslingen gehört, die Samtgemeinde an einer anderen Stelle des Friedhofes, Flur 2, Flurstück 383/149, Gemarkung Groß Häuslingen, neue Abfallbuchten herstellen, wenn dafür die Samtgemeinde die Kosten für die Herstellung der Buchten trägt. Um dieses Recht zu sichern ist in der Zwischenzeit ein entsprechender Nutzungsvertrag unterschrieben worden.
Zur Herstellung der neuen Buchten und des Lagerplatzes wurde eine Vergabe durchgeführt. Aufgrund verschiedener Anforderungen und Unwägbarkeiten liegt das wirtschaftlichste Angebot jedoch mit etwas über 30.000 Euro deutlich über dem eigentlichen Haushaltsansatz von 10.000 Euro. Da dieses Angebot jedoch wirtschaftlich und technisch plausibel ist, ist der Auftrag an die Firma zu vergeben. Damit dies geschehen kann, sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.
Die Verwaltung empfiehlt, die benötigten Mittel i.H.v. 21.956,26 Euro aus dem Produktkonto 12200.7831100 bereitzustellen. Hier stehen 36.000 Euro für die Maßnahme „Fotobox für den Bürgerservice“ zur Verfügung, welche jedoch aufgrund eines kostenfreien Angebotes durch die Bundesdruckerei nicht länger benötigt werden.
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt die Bereitstellung und Auszahlung von überplanmäßigen Mitteln i.H.v. 21.956,26 Euro für die Herstellung eines neuen Lagerplatzes am Friedhof in Groß Häuslingen. Die dafür benötigten investiven Mittel werden der Maßnahme „Fotobox für den Bürgerservice“ entnommen.
Finanzierung:
Die investiven Mittel für die
Mehrkosten in Höhe von 21.856,26 Euro sind unter dem Produktkonto 12200.7831100
vorhanden und werden der Maßnahme „Fotobox für den Bürgerservice“ Nr. 122002401
entnommen.