Betreff
Berufung eines ehrenamtlichen Sachverständigen für Wild- und Jagdschäden
Vorlage
SG/162/2024/XI
Aktenzeichen
717-12
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Die den Mitgliedsgemeinden obliegenden Aufgaben nach der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadensachen (WJSchVO) wurde 1999 auf die Samtgemeinde übertragen und werden seither von dieser erfüllt.

Gemäß § 2 WJSchVO berufen die Gemeinden ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Widerruf.

Die Berufung des bisherigen ehrenamtlichen Sachverständigen

Herr Reinhard Evers, Kirchboitzen 24, 29664 Walsrode

endet am 31.03.2025. Herr Evers hat das Ehrenamt aus Sicht der Verwaltung stets gewissenhaft ausgeführt. Herr Evers stimmt einer Berufung für weitere fünf Jahre zu.

 


Anlagen:

 

-keine Anlagen-


Beschluss:

Gemäß § 2 der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen (WJSchVO) wird

Herr Reinhard Evers, Kirchboitzen 24, 29664 Walsrode

zum 01.04.2025 für die Dauer von fünf Jahren auf Widerruf zum ehrenamtlichen Sachverständigen für Wild- und Jagschäden berufen.

 


Finanzierung:

 

-keine Folgekosten-