Betreff
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) - Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Vorlage
SG/160/2024/XI
Aktenzeichen
622-10/20
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet der Gemeinde Böhme (OT Böhme) gemäß Vorlage SG/067/2023/XI beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024 durchgeführt.

Auf dieser Grundlage soll das förmliche Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen, dem Entwurf nebst Begründung zuzustimmen und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Stellungnahmen

Anlage 2 – Abwägungsvorschläge

Anlage 3 – Verfahrensvermerke / Allg. Hinweise
Anlage 4 – Entwurf Planzeichnung 20. Änderung FNP
Anlage 5 – Entwurf Begründung 20. Änderung FNP


Beschluss:

 

1.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen wird gefolgt.

2.

Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) nebst Begründung wird zugestimmt.

3.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB, sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.

 


Finanzierung:

-keine Folgekosten-