Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Sachverhalt und Rechtslage:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet der Gemeinde Böhme (OT Böhme) gemäß Vorlage SG/067/2023/XI beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024 durchgeführt.
Auf dieser Grundlage soll das förmliche Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen, dem Entwurf nebst Begründung zuzustimmen und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Stellungnahmen
Anlage 2 –
Abwägungsvorschläge
Anlage 3 –
Verfahrensvermerke / Allg. Hinweise
Anlage 4 – Entwurf Planzeichnung 20. Änderung FNP
Anlage 5 – Entwurf Begründung 20. Änderung FNP
Beschluss:
1. |
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen wird gefolgt. |
2. |
Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Rethem (Aller) nebst Begründung wird zugestimmt. |
3. |
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB, sowie der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt. |
Finanzierung:
-keine Folgekosten-