Sachverhalt und Rechtslage:
Der ehemalige Abgeordnete Herr Gert Jastremski wurde in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2021 als Bürgermeister der Gemeinde Böhme vereidigt. Dadurch war er automatisch Mitglied im Verwaltungsausschuss. Aufgrund des Rücktrittes von Herrn Jastremski muss ein neuer Bürgermeister gewählt werden. Ganz gleich, ob dieser aus den Reihen der Beigeordneten oder der sonstigen Ratsmitglieder gewählt wird, hat dies zur Folge, dass die Besetzung des Verwaltungsausschusses neu festgestellt werden muss.
Im Rat der Gemeinde Böhme wurden keine Gruppen oder Fraktionen gebildet. Daher sind die Beigeordneten aus der Mitte des Rates zu wählen.
Zum Ablauf der Wahl wird auf die Drucksache
„Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters“ verwiesen.
Beschluss:
Die Besetzung des Verwaltungsausschusses wird gemäß § 71 Abs. 9 i.V.m. Abs. 5 NKomVG wie folgt festgestellt:
Bürgermeister: Stellvertretung:
__________________ 1. Vertreter/in: _________________
2. Vertreter/in: _________________
Beigeordnete:
__________________ 1. Vertreter/in: _________________
2. Vertreter/in: _________________
__________________ 1. Vertreter/in: _________________
2. Vertreter/in: _________________