Sachverhalt und Rechtslage:
Der ehemalige Abgeordnete Herr Gert Jastremski wurde in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2021 als Bürgermeister der Gemeinde Böhme gewählt. Durch den Rücktritt von Herrn Jastremski ist die Position nun vakant.
Die Vertretung hat gem. § 105 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 67 NKomVG die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu wählen. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Vorschlagsberechtigt sind gem. § 105 Abs. 1 Satz 2 NKomVG die Fraktionen und Gruppen, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss haben. Sollten keine Fraktionen oder Gruppen gebildet werden ist jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt. Im Rat der Gemeinde Böhme wurden keine Fraktionen oder Gruppen gebildet. Demnach ist jedes Ratsmitglied dazu berechtigt, eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen.
Der Ablauf der Wahl richtet sich nach § 67
NKomVG. Wird nur eine Person zur Wahl vorgeschlagen, erfolgt die Wahl durch
Zuruf oder Handzeichen, soweit niemand widerspricht. Stehen mehrere Personen
zur Wahl ist die schriftliche, jedoch offene Wahl vorgesehen. Auf Verlangen
eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Dies kann auch noch zu einem
späteren Wahlgang verlangt werden.
Im 1. Wahlgang ist die Person gewählt, für
die die Mehrheit der Ratsmitglieder (absolute Mehrheit) gestimmt hat. Liegt ein
solches Ergebnis nicht vor, ist ein 2. Wahlgang durchzuführen. Im 2. Wahlgang
ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben wurden. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Beschluss:
Das Ratsmitglied ____________________ wird auf Vorschlag von __________________ zur / zum Bürgermeister/in der Gemeinde Böhme gewählt.