Betreff
Förderung des Demokratieverständnisses von Schülerinnen und Schülern
Vorlage
SG/155/2024/XI/2
Art
Drucksache
Referenzvorlage

Sachverhalt und Rechtslage:

Die Kluft zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und Politik auf der anderen Seite wird bundesweit immer größer. Gleichzeitig ist die Politik aller Ebenen auf eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, für das politische Ehrenamt. Es ist damit Aufgabe von Politik und Verwaltung, den Bürgern die immer komplexer werdenden Themen und Zusammenhänge zu erläutern Interesse für eine politische Betätigung allgemein, unabhängig von Parteiposition oder Inhalten, zu fördern.

Auch die Londy-Schule (Grund- und Oberschule) Rethem (Aller) hat sich auf die Fahnen geschrieben, das Demokratieverständnis von Schülerinnen und Schülern (SuS) zu fördern.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Demokratieverständnis und politische Interesse von jungen Schülerinnen und Schülern - in Niedersachsen findet Politikunterricht meist ab der achten Klasse statt - mit zwei Maßnahmen zusammen mit der Londy-Schule zu fördern:


1) Es soll eine Ratssitzung pro Jahr vormittags stattfinden und vom achten Jahrgang besucht werden. Die Themen dieser Sitzung werden vom Samtgemeindebürgermeister im Rahmen eines vorhergehenden Unterrichtsbesuches mit den SuS vorbereitet.

2) Sollte es besonders interessierte SuS geben, die gerne tiefer in die politische Arbeit einsteigen wollen, so stellen die politischen Gruppierungen eine Mentorin oder einen Mentor, der die betreffenden SuS durch Themen und Ratssitzungen begleitet. Bei der thematischen Begleitung unterstützt die Verwaltung.

Schulausschuss: Nach dem Austausch von Argumenten, verschiedenen Standpunkten und einer sehr konstruktiven Diskussion zur Ursprungsvorlage einigen sich die Mitglieder im Schulausschuss einstimmig auf den nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag. Es wird sich hiervon eine höhere Wirkung bei der Förderung des Demokratieverständnisses von Schülerinnen und Schülern versprochen.

Der geänderte Beschlussvorschlag sieht nunmehr eine Veranstaltung in der Schule vor, begleitet von max. vier Ratsmitgliedern und dem Samtgemeindebürgermeister. Die Schüler setzen sich vor dem Termin in der Schule intensiv mit den Drucksachen auseinander um mit den Ratsmitgliedern diskutieren zu können und ggf. ihren Standpunkt und ihre Entscheidung zu einzelnen Drucksachen aufzeigen zu können. Die Vorbereitung wird dabei als pädagogische Aufgabe von der Schule wahrgenommen. Der Hauptverwaltungsbeamte bereitet bei Bedarf die anstehenden Themen in geeigneter Form durch z. B. einen Schulbesuch vor.

Nach der Veranstaltung soll evaluiert werden, ob auch zukünftig eine Veranstaltung pro Jahr stattfindet.

Samtgemeindeausschuss: Im Samtgemeindeausschuss wurde sich darauf verständigt, die maximale Anzahl von Ratsmitgliedern in der Schule nicht zu begrenzen und den entsprechenden Satz im Beschluss zu streichen. Darüber hinaus wurde sich darauf geeinigt, in den Beschluss das Bestreben zur Bereitstellung möglicher Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus dem Rat für interessierte Schülerinnen und Schüler aufzunehmen.


Beschluss:

(1)    Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) bekennt sich zur Förderung des Demokratieverständnisses von Schülerinnen und Schülern.

(2)    Einmal pro Jahr sollen eine Auswahl von Ratsmitgliedern, angestrebt wird je Fraktion ein Mitglied, und der Samtgemeindebürgermeister eine Unterrichtseinheit der achten Klassen der Oberschule Rethem besuchen. Der Termin soll im Nachgang eines Sitzungslaufes stattfinden. Dabei könnten z.B. zuvor ausgewählte und von den Schülern im Politikunterricht durchgesprochene Drucksachen mit den Ratsmitgliedern diskutiert werden. Der Hauptverwaltungsbeamte bereitet bei Bedarf die zur Beratung anstehenden Themen in geeigneter Form, z.B. bei einem vorhergehenden Besuch in der Schule, mit den Klassen auf.

(3)    Im folgenden Sitzungslauf wird der Schulbesuch evaluiert und vom Rat festgelegt, ob bzw. wie dieses Verfahren in Zukunft weiter fortgeführt werden soll.

(4)    Es wird angestrebt, interessierten Schülerinnen und Schülern eine/n Ansprechpartner/in aus dem Kreis der Ratsmitglieder zur Seite zu stellen.

(5)    Sinn und Zweck ist die Vermittlung von Abläufen der Kommunalpolitik und der politischen Beratung sowie der Rolle von Rats- und Verwaltungsmitgliedern. Das Verständnis dafür, dass die örtliche Politik von den Bürgerinnen und Bürgern selbst gestaltet wird, soll entwickelt werden. Die Vermittlung von einseitigen politischen Ansichten unterbleibt. Der Hauptverwaltungsbeamte und die betreffenden Ratsmitglieder bekennen sich ohne Einschränkung zum Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot, Kontroversität, Schülerorientierung).


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.