Betreff
Entscheidung über die zukünftige Trägerschaft der Kindertagesstätte "Rethemer Arche"
Vorlage
RE/170/2024/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Bereits seit längerem ist die Trägerschaft der Kindertagesstätte „Rethemer Arche“ Gegenstand der Beratungen in der Politik und in der Verwaltung.

Im vergangenen Sitzungslauf hat erneut ein nichtöffentlicher Austausch über die zukünftige Trägerschaft stattgefunden. Aus dieser Beratung heraus hat der Rat der Stadt Rethem (Aller) die Verwaltung darum gebeten, eine Drucksache zur endgültigen Entscheidung über die zukünftige Trägerschaft zu erstellen.

Auf Grundlage der bisherigen Beratungen und Gespräche wird empfohlen, den Betriebsführungsvertrag mit dem Ev.luth.-Kirchenkreis Walsrode zu kündigen. Sollte sich der Rat der Stadt Rethem (Aller) für die Kündigung des Betriebsführungsvertrages, und damit für die Kündigung der Trägerschaft, entscheiden, so wird gemäß § 9 Abs. 1 des Betriebsführungsvertrages die Kündigung zum 31.07.2026 wirksam.

Da gem. § 4 Abs. 2 SGB VIII anerkannte freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorzuziehen sind, sollte der Betrieb von Kindertagesstätten möglichst durch die freien Träger und nicht durch die Kommune erfolgen. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass die Verwaltung nach erfolgter Kündigung kurzfristig ins Gespräch mit freien Trägern geht, um bis zum 01.08.2026 einen neuen Betriebsführungsvertrag mit einem anerkannten freien Träger für die Kindertagesstätte abzuschließen.


Anlagen:

- Betriebsführungsvertrag mit dem Ev.luth.-Kirchenkreis Walsrode (nichtöffentlich)


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt die Kündigung des Betriebsführungsvertrages mit dem Ev.luth.-Kirchenkreis Walsrode für die Kindertagesstätte „Rethemer Arche“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Stadtdirektor wird dazu beauftragt, Gespräche mit freien Trägern zu führen und über einen neuen Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte zu verhandeln.


Finanzierung:

Die Kündigung der Trägerschaft ist zunächst mit keinen Folgekosten verbunden. Sollte bis zum 01.08.2026 kein neuer Betriebsführungsvertrag mit einem anerkannten freien Träger abgeschlossen sein, übernimmt die Stadt Rethem (Aller) die Trägerschaft der Kindertagesstätte. Damit übernimmt die Stadt gem. § 9 Abs. 2 des Betriebsführungsvertrages auch das Personal. Ab der Übernahme der Trägerschaft ist zudem mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und damit einhergehend auch mit erhöhten Kosten zu rechnen.