Sachverhalt und Rechtslage:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Ziel des Planverfahrens ist es, dass der Vorhabenträger die Erweiterung seiner im Plangebiet genehmigten Satelliten-Blockheizkraftanlage durch die Errichtung eines Warmwasserspeichers erweitern kann.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ erfolgte als selbstständiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB. Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 BauGB bedürfen gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Nach Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB wurde der Vorgang dem Landkreis Heidekreis als Genehmigungsbehörde vorgelegt und ein Antrag auf Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB gestellt. Im Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung wurden Mängel formeller Art festgestellt. Demnach hätte nach einer marginalen Änderung der Planzeichnung nach der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt des Satzungsbeschlusses eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB stattfinden müssen. Die betroffene Änderung der Planunterlage ist in der Anlage 1 zu dieser Drucksache ersichtlich. Auf Empfehlung der höheren Verwaltungsbehörde wurde der Antrag auf Genehmigung daher zurückgezogen.
Mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan zurück in den Entwurfsstand versetzt. Nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ erneut durch den Rat der Stadt Rethem (Aller) gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen:
Anlage 1 – Übersicht Änderung Planunterlage
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rethem (Aller) beschließt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des
Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ vom 24.04.2024 (Drucksache:
RE/153/2024/XI).
Finanzierung:
-keine-