Betreff
Samtgemeindeinterner Finanzausgleich 2024
hier: Verteilung der Schlüsselzuweisungen an die Mitgliedsgemeinden
Vorlage
SG/146/2024/XI
Aktenzeichen
961-11
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) ist die Empfängerin der vom Land verteilten Schlüsselzuweisungen. Nach den Bestimmungen des Nds. Finanzausgleichsgesetzes ist sie im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die Finanzkraft ihrer Mitgliedsgemeinden so auszugleichen, dass diese bei angemessener Ausschöpfung ihrer Einnahmequellen ihre Aufgaben erfüllen können (§ 6 Abs. 2 NFAG).

Die Höhe der Schlüsselzuweisungen der Samtgemeinde hängt von der Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden ab. Die Steuerkraft errechnet sich jeweils aus den Einzahlungen der Grundsteuern A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer im letzten Quartal des Vor-Vorjahres und der ersten drei Quartale des Vorjahres. Die Steuerkraft wird einem Bedarfsansatz gegenübergestellt, der sich aus der landesweit zu verteilenden Schlüsselmasse und der Einwohnerzahl errechnet. Aus der Differenzvon Bedarfsansatz und Steuerkraft wird die Schlüsselzuweisung berechnet.

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) hat auf ihre Schlüsselzuweisung Kreisumlage zu zahlen. Sie beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden an den Schlüsselzuweisungen nach Abzug der Kreisumlage mit einem Anteil von 22 %. Der zu verteilende Betrag wurde seit dem Jahr 2000 nach einem Schlüssel, der zu je einem Drittel aus der Fläche, der Einwohnerzahl (§17 NFAG) und der Finanzkraft analog zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen gebildet wird, aufgeteilt.

Die Finanzbeziehungen zwischen der Samtgemeinde Rethem (Aller) und ihren Mitgliedsgemeinden wurden ab dem Jahr 2020 neu geordnet. Seit dem Jahr 2020 wird eine bedarfsgerechte Samtgemeindeumlage festgesetzt, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden Rechnung trägt.

Im Jahr 2024 beträgt sie 1.900.000 €.

Die Schlüsselzuweisungen 2024 werden durch Bescheid des Landesamtes für Statistik Niedersachsen vom 02.04.2024 festgesetzt. Damit ergeben sich die folgenden Anteile im samtgemeindeinternen Finanzausgleich:

Die zur Verteilung vorgesehenen Beträge sind im Haushaltsplan 2024 eingestellt bzw. werden durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen gedeckt.


Anlagen:

-       Berechnung Schlüsselzuweisungen 2024


Beschluss:

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden gem. § 6 Abs. 2 NFAG an den Schlüsselzuweisungen des Jahres 2024. Verteilt wird von den um die Kreisumlage ver­ringerten Schlüsselzuweisungen ein Anteil von 22 %.

            Für 2024 ergibt sich damit die folgende Verteilung:

Stadt

Rethem (Aller)

Gemeinde Frankenfeld

  Gemeinde  Häuslingen

Gemeinde Böhme

Zuweisungen

51,603

5,425

24,336

18,636

Einwohner

51,940

11,164

16,746

20,151

Fläche

31,069

22,391

12,498

34,042

durchschnittlich in %

44,871

12,993

17,860

24,276

Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden

Schlüsselzuweisung

100.545 €

29.114 €

40.020 €

54.397 €


Finanzierung:

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt der Samtgemeinde bereitgestellt.