hier: Verteilung der Schlüsselzuweisungen an die Mitgliedsgemeinden
Sachverhalt und Rechtslage:
Die Samtgemeinde Rethem (Aller) ist die Empfängerin der vom Land verteilten
Schlüsselzuweisungen. Nach den Bestimmungen des Nds. Finanzausgleichsgesetzes
ist sie im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die Finanzkraft ihrer
Mitgliedsgemeinden so auszugleichen, dass diese bei angemessener Ausschöpfung
ihrer Einnahmequellen ihre Aufgaben erfüllen können (§ 6 Abs. 2 NFAG).
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen der Samtgemeinde hängt von der
Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden ab. Die Steuerkraft errechnet sich jeweils
aus den Einzahlungen der Grundsteuern A und B, der Gewerbesteuer sowie der
Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer im letzten Quartal des
Vor-Vorjahres und der ersten drei Quartale des Vorjahres. Die Steuerkraft wird
einem Bedarfsansatz gegenübergestellt, der sich aus der landesweit zu
verteilenden Schlüsselmasse und der Einwohnerzahl errechnet. Aus der
Differenzvon Bedarfsansatz und Steuerkraft wird die Schlüsselzuweisung
berechnet.
Die Samtgemeinde Rethem (Aller) hat auf ihre Schlüsselzuweisung Kreisumlage
zu zahlen. Sie beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden an den Schlüsselzuweisungen
nach Abzug der Kreisumlage mit einem Anteil von 22 %. Der zu verteilende Betrag
wurde seit dem Jahr 2000 nach einem Schlüssel, der zu je einem Drittel aus der
Fläche, der Einwohnerzahl (§17 NFAG) und der Finanzkraft analog zur Berechnung
der Schlüsselzuweisungen gebildet wird, aufgeteilt.
Die Finanzbeziehungen zwischen der Samtgemeinde Rethem (Aller) und ihren
Mitgliedsgemeinden wurden ab dem Jahr 2020 neu geordnet. Seit dem Jahr 2020
wird eine bedarfsgerechte Samtgemeindeumlage festgesetzt, die der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden Rechnung trägt.
Im Jahr 2024 beträgt sie 1.900.000 €.
Die Schlüsselzuweisungen 2024 werden durch Bescheid des Landesamtes für
Statistik Niedersachsen vom 02.04.2024 festgesetzt. Damit ergeben sich die
folgenden Anteile im samtgemeindeinternen Finanzausgleich:
Die zur Verteilung
vorgesehenen Beträge sind im Haushaltsplan 2024 eingestellt bzw. werden durch
Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen gedeckt.
Anlagen:
- Berechnung Schlüsselzuweisungen 2024
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Rethem (Aller) beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden gem. § 6 Abs. 2 NFAG an den
Schlüsselzuweisungen des Jahres 2024. Verteilt wird von den um die
Kreisumlage verringerten Schlüsselzuweisungen ein Anteil von 22 %.
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Für 2024 ergibt sich damit die
folgende Verteilung:
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Finanzierung:
Die Haushaltsmittel sind im
Haushalt der Samtgemeinde bereitgestellt.