Betreff
Entscheidung über die Annahme von Spenden in der Zuständigkeit des Rates
Vorlage
SG/145/2024/XI
Aktenzeichen
031-17
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden über 2.000 € obliegt dem Samtgemeinderat.

Herr Jörg Klose hat am 21.06.2024 eine Spende in Höhe von 5.000 € überwiesen. Die Spende soll zweckgebunden für die Feuerwehren der Samtgemeinde bestimmt sein, um das Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren 2025 auszurichten.


Beschluss:

Die Beschlussfassung vorliegenden Zuwendungen werden angenommen. Die Sachspende wird zweckentsprechend verwendet.


Finanzierung:

Die in Folge der vermögenswirksamen Beschaffung von Gegenständen oder Annahme von Sachspenden entstehenden Aufwendungen für Abschreibungen werden regelmäßig durch entsprechende Auflösungserträge in gleicher Höhe kompensiert.