Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe Beschaffung einer Mikrofonanlage für hörgeschädigte Schüler/innen
Vorlage
SG/143/2024/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 07.06.2024 wurde dem Schulträger ein Antrag auf Beschaffung einer Mikrofonanlage für zwei hörgeschädigte Schülerinnen der Londy-Schule (Grundschulbereich) vorgelegt.

Dieser wird fachlich unterstützt vom Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim. Das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim arbeitet seit der Einschulung der Schülerinnen eng mit den Kindern, Eltern, der Schule und dem Schulträger zusammen.

In den letzten zwei Jahren wurden durch den Schulträger in Zusammenarbeit mit der Grundschule, den Eltern, den Kindern und dem Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim, bereits verschiedene empfohlene Maßnahmen umgesetzt, um den hörgeschädigten Schülerinnen die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Seit der Einschulung der beiden Mädchen im Jahr 2022 nutzen die Lehrer in der betroffenen Klasse ein Tochscreen Mic der Firma Roger. Dieses überträgt das gesprochene Wort der Lehrer direkt an die Hörgeräte der beiden Mädchen und ermöglicht ihnen ihre Lehrer besser zu verstehen.

Neben der Umsetzung baulicher Maßnahmen im Klassenraum 110 (Einbau von Wandakustikpaneelen im Jahr 2022) wurde im Jahr 2023 eine Dokumentenkamera (Optoma DC556) durch den Schulträger beschafft. Diese ist mit dem Smartboard im Klassenraum 110 kompatibel, sodass die Dokumentenkamera es den beiden Mädchen ermöglicht Dinge zu visualisieren und diese über das Smartboard mit der Klasse zu teilen.

Aktuell werden in der Grundschule umfangreiche Sanierungsarbeiten im Bereich Elektrotechnik, Brandmeldeanlage und Deckenaufbau durchgeführt. Im Rahmen der Deckenerneuerung werden wir als Schulträger Akustikdeckenplatten der Absorptionsklasse A in allen Klassenzimmern und Teilen der Flure einbringen. Dies soll die Akustik in allen Räumen deutlich verbessern und den Schulstandort weiter für hörgeschädigte Kinder ertüchtigen. 

 

Beschafft werden sollen zur weiteren Unterstützung und Teilnahme am Unterricht die folgenden Komponenten als Klassensatz:

1       Roger TouchscreenMic mit
5       zusätzliche Umhängekordeln für Roger TouchscreenMic

(so dass alle Lehrer eine Kordel bekommen können (Hygiene))
      Pass-around Mikrofon ( Stative für die Mikros sind dabei)
1       DigiMaster 5000
1      Stativ für DigiMaster
2      ChargingRacks  zum Laden der Mikrofone

Durch die Nutzung der zu beschaffenden Anlage wird die Kommunikation zwischen den Kindern in der Klasse gefördert. Die beiden hörgeschädigten Schülerinnen können die Wortmeldungen ihrer Klassenkameraden im Unterricht verfolgen und auch darauf bezugnehmend antworten. Dies fördert die aktive Teilnahme am Unterricht. Durch die Möglichkeit der aktiven Teilnahme am Unterricht soll sich neben der Verbesserung der mündlichen Unterrichtsleistung auch die Kommunikation mit den Mitschüler/innen verbessern. Zudem werden durch die neue Anlage alle Mitschüler/innen aktiv eingebunden. Die Hörschädigung der beiden Mädchen rückt in der Unterrichtskommunikation in den Hintergrund.

Durch die Beschaffung des DigiMatser 5000 profitieren auch die Mitschüler/innen Der DigiMaster 5000 hat die Funktion eines Klassenlautsprechers, sodass das gesprochene Wort gleichmäßig in den Raum ausgestrahlt wird. 

Zur weiteren Entwicklung des inklusiven Sozialraums „Schule“ möchten wir als Schulträger die Barrierefreiheit und die Zugänglichkeit für Hörgeschädigte Kinder zu unserer Grundschule weiter ausbauen und fördern. Wir beabsichtigen daher der Empfehlung des Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim in vollem Umfang nachzukommen. Hierzu werden die beantragten außerplanmäßigen investiven Mittel benötigt.

Ein Aufschub bis zum nächsten Jahr ist aus Sicht der Schule und des Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Hildesheim, nicht ratsam, da die hörgeschädigten Kinder bereits jetzt Schwierigkeiten haben, dem Unterricht vollständig zu folgen.


Anlagen:


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde beschließt die außerplanmäßigen investiven Mittel in Höhe von 10.000 € für die Beschaffung der beantragten Mikrofonanlage bereitzustellen.


Finanzierung:

Die Mittel in Höhe von 10.000 € sollen aus der Investitionsposition 57100.1101 Zuweisungen ALT-Projekte zur Verfügung gestellt werden. Hier sind 40.000 € eingestellt, die voraussichtlich nicht in voller Höhe benötigt werden.

Ergänzend hierzu soll eine Förderung beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt werden, damit der Eigenanteil der Samtgemeinde zu dieser Maßnahme geringer ausfällt.