Betreff
Erweiterung des Betreuungsangebotes in der Samtgemeinde Rethem, hier: langfristige Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen
Vorlage
RE/158/2024/XI/1
Art
Drucksache
Referenzvorlage

Sachverhalt und Rechtslage:

In der Samtgemeinde Rethem gibt es zurzeit drei Kindertagesstätten mit insgesamt sieben Gruppen. Die Kindertagesstätten in Häuslingen und Böhme haben jeweils eine altersübergreifende Gruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen. Hinzu kommt die „Rethemer Arche“ in der Stadt Rethem mit insgesamt fünf Gruppen, wobei es zwei Regelgruppen mit 25 Betreuungsplätzen, zwei integrative Gruppen mit 18 Betreuungsplätzen und eine Krippe mit 15 Betreuungsplätzen gibt. Insgesamt werden derzeit 146 Kinder in den drei Einrichtungen betreut. Die drei Einrichtungen sind damit, aufgrund der doppelten Zählung von Kindern unter drei Jahren gemäß § 7 DVO-NKiTaG, voll ausgelastet.

Bereits seit längerem gibt es darüber hinaus einen erheblichen Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen. Zum Kindergartenjahr 2024/2025 musste ca. 40 Kindern ein Betreuungsplatz, jeweils ungefähr hälftig für Kinder unter drei und über drei Jahren, verwehrt werden. Darüber hinaus ist der Verwaltung bekannt, dass einzelne Kinder aufgrund der mangelhaften Platzsituation gar nicht erst für einen Betreuungsplatz angemeldet werden. Da sich der Bedarf an Betreuungsplätzen nach derzeitigem Kenntnisstand zudem nicht verringern, sondern mindestens auf diesem Niveau verbleiben wird, müssen zwingend zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, um den Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten auf die Kinderbetreuung zu gewährleisten.

Die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen ist bereits seit längerem in der Diskussion in der Politik. Zuletzt hat der Rat der Stadt Rethem (Aller) in seiner Sitzung am 01.03.2023 mit der Drucksache RE/081/2023/XI beschlossen, dass die Verwaltung weitere Varianten, im Einzelnen den Neubau einer Kindertagesstätte, die Einrichtung eines Waldkindergartens sowie die Erweiterung der Kindertagesstätte in Häuslingen, zur Schaffung von Betreuungsplätzen prüfen soll. Die Untersuchung hat mithilfe der Planungsgruppe Niemeyer aus Walsrode stattgefunden. Die Ergebnisse wurden sämtlichen Ratsgremien in einer gemeinsamen ratsinternen Veranstaltung am 14.05.2024 vorgestellt.

Zur langfristigen Verbesserung der Betreuungssituation sind nach den verschiedenen Ausplanungen und Diskussionen zwei Varianten als Favoriten übriggeblieben:

1. Neubau einer Kindertagesstätte im Gebiet der Stadt Rethem (Aller)

2. Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte in Groß Häuslingen durch einen An- und Umbau am Bestandsgebäude

Die Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte in Groß Häuslingen stellt die deutlich kostengünstigere und zeitlich schnellere Variante dar. Allerdings kann dadurch nur eine zusätzliche Gruppe geschaffen werden. Als weitere (dauerhafte) Lösung müsste dann der, dem Rechtsanspruch nicht genügende, Waldkindergarten dienen. Zudem müsste in der Kindertagesstätte „Rethemer Arche“ ein weiterer Umbau erfolgen, um eine zweite Krippengruppe unterzubringen. Zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten wären zudem nicht gegeben.

Der Neubau einer Kindertagesstätte im Gebiet der Stadt Rethem wird einen deutlich erhöhten finanziellen Aufwand mit sich bringen. Allerdings bietet der Neubau die Schaffung mehrerer dem Rechtanspruch genügenden Gruppen. Darüber hinaus bietet ein Neubau Erweiterungsmöglichkeiten für die Zukunft. Auch die Schaffung dringend benötigter Plätze im heilpädagogischen Bereich könnte hierbei realisiert werden. Zudem würden die neuen Betreuungsplätze an dem Ort geschaffen werden, an dem der Bedarf am dringendsten besteht.

Sollte sich der Rat der Stadt Rethem (Aller) dafür entscheiden, die Variante Neubau einer Kindertagesstätte im Gebiet der Stadt Rethem weiterzuverfolgen müsste als nächstes mit einer konkreten Standortsuche begonnen werden. Anschließend könnte die Ausplanung eines Gebäudes beginnen. Sollte die Entscheidung gegen einen Neubau fallen muss der Rat nichts weiter beschließen, da die Entscheidung über eine Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte in Groß Häuslingen ausschließlich der Rat der Gemeinde Häuslingen treffen kann.

In der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses wurde sich im Rahmen der Beratung eine weitergehende Konkretisierung des Beschlusses gewünscht. Die Beschlussempfehlung wurde daher einstimmig ergänzt.


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, die Verwaltung mit der Standortsuche für den Neubaus einer Kindertagesstätte für drei Gruppen, davon eine heilpädagogische Gruppe, zu beauftragen. Der Betrieb der Kindertagesstätte soll über einen freien Träger erfolgen.

Die Ausplanung des Neubaus ist insoweit vorzubereiten, dass nach Abschluss der Standortsuche alsbald mit den Planungsarbeiten begonnen werden kann. Dem Rat sind verschiedene Neubauvarianten zur Auswahl vorzulegen.


Finanzierung:

Die Standortsuche selbst verursacht noch keine direkten Kosten. Erst ab der Ausplanung des Neubaus ist mit Kosten zu rechnen. Die Ausplanung des Neubaus würde Kosten verursachen, welche bislang nicht im Haushalt der Stadt Rethem (Aller) vorgesehen sind. Sollte sich für diese Variante entschieden werden, müsste eine Vereinbarung mit der Samtgemeinde Rethem (Aller) geschlossen werden, damit diese als sog. „Zwischenfinanzierer“ fungieren kann.