Sachverhalt und Rechtslage:
Der Verwaltung liegt
ein Antrag des Kirchenamtes Celle auf Gewährung einer zusätzlichen
Vertretungskraft als Erzieher/in mit 39 Std. pro Woche für die
Kindertagesstätte „Rethemer Arche“ vor. Zur Begründung des Antrages wird auf
die Anlage verwiesen.
Grundsätzlich kann die
Verwaltung den Antrag und die Begründung nachvollziehen, da auch in der
Verwaltung die äußerst angespannte Betreuungssituation und die damit verbundene
Verlässlichkeit der stattfinden Betreuung in der „Rethemer Arche“ bekannt ist.
Gleichwohl muss darauf
hingewiesen werden, dass sich die Stadt Rethem in einer finanziell prekären
Lage befindet. Die veranschlagten zusätzlichen jährlichen Kosten von bis zu
71.000 Euro wären derzeit vollumfänglich von der Stadt Rethem zu tragen, da
eine (anteilige) Finanzierung von zusätzlichen Kräften, insbesondere
Drittkräften, im Land Niedersachsen frühestens ab dem Jahre 2027 vorgesehen
ist.
Um einen Ausgleich zwischen der allgemeinen finanziellen Situation und der Betreuungssituation in der „Rethemer Arche“ zu schaffen und gleichzeitig keine Entscheidungen in der Gesamtbetrachtung des Kindergartenwesens vorwegzunehmen, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, dem Antrag zuzustimmen, aber die Kostenübernahme (und damit die Stelle) auf zunächst zwei Jahre zu befristen. Nach Ablauf der zwei Jahre sollte eine Evaluation im Hinblick darauf stattfinden, inwieweit die Vertretungskraft eingesetzt wurde und ob die zusätzliche Vertretungskraft die Verlässlichkeit der Betreuung erhöhen konnte.
Im Rahmen der Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat Stadtdirektor Björn Symank berichtet, dass die Kirche am Freitag, den 31. Mai, den Antrag um eine zweite dauerhafte Stelle ergänzt hat. Zudem hat die Kirche beantragt, kurzfristige Personaldefizite mit Zeitarbeitsfirmen überbrücken zu wollen. Die Stadt sollte hierfür den Defizitausgleich übernehmen.
Diese Erweiterungen des ursprünglichen Antrages wurden lebhaft diskutiert. Schlussendlich sprach sich der Ausschuss für eine zweite Kraft, aber gegen die Defizitübernahme beim Einsatz von Zeitarbeitsfirmen aus. Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss, die Stellen direkt unbefristet auszuschreiben. Der Beschluss wurde entsprechend einstimmig geändert.
Anlagen:
- Antrag auf Gewährung einer zusätzlichen Vertretungskraft
- Erweiterung des Antrages um eine zweite Vertretungskraft sowie um den Einsatz von Zeitarbeitskräften
- Schreiben des Landkreises Heidekreis (nichtöffentlich)
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt dem Antrag des Kirchenamtes Celle auf Einstellung von zwei zusätzlichen Vertretungskräften mit 39,00 Std. pro Woche als Erzieher/in zuzustimmen.
Die Bitte des Trägers, den Defizitausgleich für Zeitarbeitskräfte zu übernehmen, wird nicht entsprochen.
Finanzierung:
Die jährlichen Kosten für die
zwei zusätzlichen Vertretungskräfte liegen bei einer Erzieherin (tarifliche
Entgeltgruppe S8a) je nach Erfahrungsstufe zwischen 53.000 und 71.000 Euro,
also insgesamt bei 106.000 bis 122.000 Euro. Für das laufende Jahr ist davon
auszugehen, dass die Stellen vrstl. für maximal fünf Monate besetzt werden
kann. Diese Kosten (zwischen ca. 44.200 und 59.200 Euro) sind im Rahmen des
Defizitausgleichs 2024 und damit im Haushalt 2024 noch nicht eingeplant. In den
vergangenen Jahren, mit Ausnahme des letzten Jahres, wurde jedoch stehts ein zu
hoher Defizitausgleich gezahlt, sodass Rückerstattungen im fünf-, teilweise
sogar sechsstelligen, Bereich erfolgten. Daher wird davon ausgegangen, dass der
gezahlte Defizitausgleich für den diesjährigen Stellenanteil ausreicht. Sollte
dieser wider Erwarten nicht ausreichen, ist noch eine überplanmäßige Auszahlung
zu beschließen.