Hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt und Rechtslage:
Im Bereich der Ortschaft Bierde in der Gemeinde Böhme stehen derzeit nahezu keine verfügbaren Bauplätze zur Verfügung. Um die vorhandene Nachfrage nach Bauplätzen zu befriedigen, ist die Ausweisung eines Baugebiets erforderlich.
Von der Verwaltung wird für die städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Bierde vorgeschlagen, den in der Anlage 1 abgegrenzten Bereich westlich des Logenbergwege mit Wohnbebauung zu überplanen. Der Rat der Gemeinde Böhme hat in seiner Sitzung am 23.05.2024 bereits die Aufstellung einer entsprechenden Bauleitplanung beschlossen.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne auf Grundlage der Flächennutzungspläne zu entwickeln. Der nördliche Bereich des geplanten Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Rethem (Aller) derzeit keiner baulichen Nutzung zugeführt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung der Wohnbaufläche zu schaffen, ist die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) notwendig.
Der Landkreis Heidekreis als Genehmigungsbehörde könnte sich
die Ausweitung der Wohnbebauung unter der Voraussetzung vorstellen, dass in dem
in Anlage 2 dargestellten Bereich im Gegenzug die Wohnbebauung aufgehoben wird.
Diese ist nur im Flächennutzungsplan ausgewiesen, wurde aber nicht als
Bebauungsplan umgesetzt. Der Landkreis Heidekreis sieht für diesen Teil,
abgesehen von privilegierten Maßnahmen, keine Bebauungsmöglichkeit mehr und
strebt daher die Aufhebung der ausgewiesenen Wohnbebauung an. Mit Aufhebung
würde dieser Bereich damit als Außenbereich nach § 35 BauGB ausgewiesen. Die
betroffenen Flächen stehen im Privateigentum. Frühere Bemühungen der Gemeinde
Böhme, diese Flächen zu erwerben, um den Bedarf an Bauplätzen in der Ortschaft
zu decken, verliefen ergebnislos. Daher
hat sich die Gemeinde Böhme bereits dafür ausgesprochen, dem Ansinnen des
Heidekreises zuzustimmen und die Wohnbebauung im Flächennutzungsplan aufheben
zu lassen.
Die 19.Änderung des
Flächennutzungsplanes umfasst mithin zwei in gegenseitiger Abhängigkeit
stehende Flächen.
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan
geplante Wohnbauflächen
Anlage 2 – Lageplan Aufhebung Wohnbauflächen
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) mit 2 Teilflächen für das Plangebiet in der Gemeinde Böhme – Ortsteil Bierde. Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen in der Ortschaft Bierde, sowie die Aufhebung vorhandener Wohnbauflächen.
Finanzierung:
Die erforderlichen Mittel für
die Änderung des Flächennutzungsplanes sind im Haushalt 2024 unter dem
Produktkonto 51100.4291000 bereitgestellt.