Sachverhalt und Rechtslage:
In der Samtgemeinde
Rethem gibt es zurzeit drei Kindertagesstätten mit insgesamt sieben Gruppen.
Die Kindertagesstätten in Häuslingen und Böhme haben jeweils eine
altersübergreifende Gruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen. Hinzu kommt die
„Rethemer Arche“ in der Stadt Rethem mit insgesamt fünf Gruppen, wobei es zwei
Regelgruppen mit 25 Betreuungsplätzen, zwei integrative Gruppen mit 18
Betreuungsplätzen und eine Krippe mit 15 Betreuungsplätzen gibt. Insgesamt
werden derzeit 146 Kinder in den drei Einrichtungen betreut. Die drei
Einrichtungen sind damit, aufgrund der doppelten Zählung von Kindern unter drei
Jahren gemäß § 7 DVO-NKiTaG, voll ausgelastet.
Bereits seit längerem gibt es darüber hinaus einen erheblichen Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen. Zum Kindergartenjahr 2024/2025 musste ca. 40 Kindern ein Betreuungsplatz, jeweils ungefähr hälftig für Kinder unter drei und über drei Jahren, verwehrt werden. Darüber hinaus ist der Verwaltung bekannt, dass einzelne Kinder aufgrund der mangelhaften Platzsituation gar nicht erst für einen Betreuungsplatz angemeldet werden. Da sich der Bedarf an Betreuungsplätzen nach derzeitigem Kenntnisstand zudem nicht verringern, sondern mindestens auf diesem Niveau verbleiben wird, müssen zwingend zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, um den Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten auf die Kinderbetreuung zu gewährleisten.
Die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen ist bereits seit längerem in der Diskussion in der Politik. Zuletzt hat der Rat der Stadt Rethem (Aller) in seiner Sitzung am 01.03.2023 mit der Drucksache RE/081/2023/XI beschlossen, dass die Verwaltung weitere Varianten, im Einzelnen den Neubau einer Kindertagesstätte, die Einrichtung eines Waldkindergartens sowie die Erweiterung der Kindertagesstätte in Häuslingen, zur Schaffung von Betreuungsplätzen prüfen soll. Die Untersuchung hat mithilfe der Planungsgruppe Niemeyer aus Walsrode stattgefunden. Die Ergebnisse wurden sämtlichen Ratsgremien in einer gemeinsamen ratsinternen Veranstaltung am 14.05.2024 vorgestellt.
Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation haben sich die Ratsmitglieder aller Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde dahingehend verständigt, alsbald einen Waldkindergarten zunächst als Zwischenlösung einzurichten, bis Beschlüsse über einen dauerhaften Ausbau gefasst und umgesetzt wurden. Der Waldkindergarten soll dabei in der „Bauwagenvariante“ eingerichtet werden.
Grundsätzlich hat ein Waldkindergarten gemäß der DVO-NKiTaG und anderer Ausführungsbestimmungen für den Betrieb folgende Einschränkungen:
1. Es
dürfen maximal 15 Kinder über drei Jahren betreut werden.
2. Die
regelmäßige Betreuungszeit beträgt maximal fünf Stunden plus maximal eine
Stunde Früh- oder Spätdienst, d.h. insgesamt maximal sechs Stunden pro Tag
3. Neben
einem Bauwagen oder einer Schutzhütte werden nutzbare Toilettenanlagen vor Ort
benötigt.
4. Es
wird ein geeignetes Grundstück von ca. 0.5ha (5.000m²), idealerweise mit
anliegendem zusätzlichem Wald, benötigt.
5. Es
ist eine Notunterkunft in fußläufiger Entfernung notwendig, damit bei
Unwetterwarnung, Sturm o.ä. eine Betreuung gewährleistet werden kann. Dabei
handelt es sich um ein festes, geschlossenes und beheiztes Gebäude mit
sanitären Anlagen. Nicht erlaubt sind Räumlichkeiten bestehender
Kindertagesstätten (z.B. der Bewegungsraum). Es würde auch ein Privathaus mit
mehreren leerstehenden Räumen funktionieren. Falls keine fußläufige Entfernung
möglich ist, müssen ein schlüssiges Konzept, Personal und Fahrzeuge für den
Transport vorliegen. Die Verfügbarkeit der Notunterkunft (im Rahmen der
täglichen Betreuungszeit) ist über einen Vertrag zu sichern.
6. Ab
einer Betreuungszeit von fünf Stunden ist eine warme Mahlzeit anzubieten.
7. Die
Betreuung von „I-Kindern“, d.h. Kindern mit körperlichen oder geistigen
Einschränkungen, ist nur unter bestimmten Umständen und vorheriger Absprache
möglich. Für bewegungseingeschränkte Kinder wird dies voraussichtlich nicht
möglich sein.
Bei der
Einrichtung eines Waldkindergartens in der Bauwagenvariante ist darüber hinaus
zu berücksichtigen, dass es sich immer nur um ein freiwilliges Angebot handelt
und insbesondere dem rechtlichen Anspruch auf Betreuung nicht genügt,
denn grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf einen festen Kindergarten. Dies
ist auch zu kommunizieren um keine falschen Eindrücke bzgl. des
Rechtsanspruches zu erwecken.
Trotz allem geht
die Verwaltung davon aus, dass die Schaffung eines Waldkindergartens als
Bauwagenvariante die Betreuungssituation für viele Eltern verbessern kann und
die Eltern das Angebot, auch wenn es formal nicht den Rechtsanspruch erfüllt,
gerne nutzen würden. Im Rahmen einer Elternbefragung im Spätsommer 2023 gaben
insgesamt vierzig Eltern (54 % der Rückläufe) an, dass sie sich die Betreuung
ihres Kindes in einem Waldkindergarten als Bauwagenvariante vorstellen könnten
und ein solches Angebot annehmen würden. Auch die Erfahrung in anderen Kommunen
zeigt, dass Waldkindergärten für viele Eltern eine gern angenommene Alternative
zur „herkömmlichen“ Betreuung sind.
Neben der Klärung der Trägerschaft des Waldkindergartens
sowie der Finanzierung des Waldkindergartens müssen auch noch ein geeigneter
Standort und die Notunterkunft gesucht und der Bauwagen für den
Waldkindergarten beschafft werden.
Um die Suche nach dem besten Standort im gesamten Gebiet der Samtgemeinde Rethem (Aller) durchführen zu können, bittet die Verwaltung um einen entsprechenden Prüfauftrag mit dem heutigen Beschluss. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, dass, sofern kein freier Träger für die Trägerschaft eines Waldkindergartens infrage kommt, die Gemeinde die Trägerschaft übernimmt, in welcher der Waldkindergarten errichtet wird. Zuletzt wird von der Verwaltung empfohlen, dass die Samtgemeinde als „Zwischenfinanzierer“ für die Errichtung des Waldkindergartens fungiert, da bislang nur im Haushalt der Samtgemeinde Mittel für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eingeplant sind. Eine entsprechende Drucksache wird im kommenden Sitzungslauf dem Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) vorgelegt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) begrüßt die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen durch die möglichst zeitnahe Einrichtung eines Waldkindergartens und unterstützt die samtgemeindeweite Standortsuche. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gemeindegebiet der Stadt Rethem (Aller) für die Suche nach möglichen Standorten und Notunterkünften mit einzubeziehen. Der Waldkindergarten soll zunächst als Zwischenlösung betrachtet und als Bauwagenvariante ausgeführt werden.
Sollte der Waldkindergarten im Gebiet der Stadt Rethem (Aller) errichtet werden und sich dafür kein freier Träger finden, erklärt sich die Stadt Rethem (Aller) bereit, die Trägerschaft zu übernehmen.
Finanzierung:
Mit dem heutigen Beschluss
werden noch keine Kosten fällig. Sobald ein genauer Standort sowie die
Trägerschaft feststehen, kann ein Bauwagen beschafft werden. Welche Gemeinde
welche Kosten daran trägt ist noch zu klären.