Sachverhalt und Rechtslage:
Im Jahre 2004 hat die Solaranlage Kindergarten Häuslingen GbR, bestehend aus sieben Häuslinger Bürgern, eine Photovoltaikanlage auf dem Kindergartengebäude errichtet und seitdem betrieben. Zum 31.12.2024 endet der Zeitraum der über das EEG garantierten Einspeisevergütung. Die GbR, vertreten durch den Geschäftsführer Cort-Brün Voige, bietet der Gemeinde die kostenfreie Übergabe der PV-Anlage einschließlich aller Nebenanlagen zum 01.01.2025 als Spende an.
Es handelt sich um eine Photovoltaikanlage mit folgenden
Eckdaten:
- Nennleistung: 3,52 kWp
- durchschnittlicher Ertrag in den vergangenen Jahren: jeweils mehr als 2.500 kWh jährlich
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Module a` 160 Watt: Shell SQ 160 C, monokristallin
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Wechselrichter:
1 St. Sunny Boy SWR 3000
- Inbetriebnahme: 06.05.2004
- es ist kein Stromspeicher vorhanden.
Die Gemeinde hat die Möglichkeit ab 01.01.2025 zu den dann gültigen Konditionen den erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen oder alternativ den erzeugten Strom vorrangig selbst für das Kindergartengebäude zu verbrauchen. Bei Annahme einer Volleinspeisung mit einer Einspeisevergütung in Höhe von € 0,05 je 1 kWh ist jährlich mit einem Ertrag in Höhe von rd. € 125 zu rechnen. Sofern die Gemeinde sich für einen vorrangigen Eigenverbrauch entscheidet, kann mit einer Quote von (vorsichtig kalkuliert) ca. 25% also rd. 625 kWh jährlich kalkuliert werden. Bei einem aktuellen Strompreis in Höhe von rund € 0,21, den die Gemeinde aktuell zahlt, würde dies einer jährlichen Ersparnis in Höhe von rd. € 131 entsprechen.
Laufende Kosten entstehen der Gemeinde durch die Annahme der Spende nicht. Es wird lt. Aussage eines örtlichen Elektrofachbetriebes mit einer weiteren Nutzungsdauer von rd. 10 Jahren kalkuliert. Ggf. entstehende Reparaturen während dieser Zeit wären von der Gemeinde zu tragen (z. B. Ausfall des Wechselrichters). am Laufzeitende der Anlage können die Module kostenfrei entsorgt werden. Dies ist bei kristallinen Modulen aufgrund der Wiederverwertbarkeit entweder durch den Hersteller oder alternativ über die Abfallwirtschaft Heidekreis möglich. Es entstehen in diesem Fall lediglich einmalige Kosten für den Abbau der Anlage. Dieses dürfte sich im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen.
Sofern der erzeugte Strom zukünftig vorrangig selbst verbraucht werden soll, entstehen zusätzlich einmalig Kosten für das Umschließen der PV-Anlage. Hier wird von einem Betrag in Höhe von ca. €100 bis € 200 ausgegangen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Spende anzunehmen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt, die auf dem Dach des Kindergartens der Gemeinde in der Bahnhofstraße 18 von der „Solaranlage Kindergarten Häuslingen GbR“ betriebene Photovoltaikanlage mit einer Nennleistunge von 3,52 kWp zum 01.01.2025 als Spende anzunehmen.
Finanzierung:
Durch Annahme der Spende wird
mit einem durchschnittlichen jährlichen Ertrag von ca. 2.500 kwh und dadurch
mit einer Einspeisevergütung von ca. 125 Euro gerechnet. Sofern die
Photovoltaikanlage vorrangig für den Eigenverbrauch eingesetzt wird, ist mit
einer darüber liegenden Stromersparnis zu rechnen.
Nach derzeitigem Stand wird
davon ausgegangen, dass die Photovoltaikanlage zu keiner Erhöhung der
Gebäudeversicherungsprämie führen wird. Der Abschluss einer technischen
Versicherung / Ertragsausfallversicherung wird als nicht erforderlich
angesehen. Es entstehen somit keine laufenden Kosten durch die Annahme der
Spende.