Betreff
Erweiterung des Betreuungsangebotes in der Samtgemeinde Rethem, hier: langfristige Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen
Vorlage
HSL/094/2024/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

In der Samtgemeinde Rethem gibt es zurzeit drei Kindertagesstätten mit insgesamt sieben Gruppen. Die Kindertagesstätten in Häuslingen und Böhme haben jeweils eine altersübergreifende Gruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen. Hinzu kommt die „Rethemer Arche“ in der Stadt Rethem mit insgesamt fünf Gruppen, wobei es zwei Regelgruppen mit 25 Betreuungsplätzen, zwei integrative Gruppen mit 18 Betreuungsplätzen und eine Krippe mit 15 Betreuungsplätzen gibt. Insgesamt werden derzeit 146 Kinder in den drei Einrichtungen betreut. Die drei Einrichtungen sind damit, aufgrund der doppelten Zählung von Kindern unter drei Jahren gemäß § 7 DVO-NKiTaG, voll ausgelastet.

Bereits seit längerem gibt es darüber hinaus einen erheblichen Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen. Zum Kindergartenjahr 2024/2025 musste ca. 40 Kindern ein Betreuungsplatz, jeweils ungefähr hälftig für Kinder unter drei und über drei Jahren, verwehrt werden. Darüber hinaus ist der Verwaltung bekannt, dass einzelne Kinder aufgrund der mangelhaften Platzsituation gar nicht erst für einen Betreuungsplatz angemeldet werden. Da sich der Bedarf an Betreuungsplätzen nach derzeitigem Kenntnisstand zudem nicht verringern, sondern mindestens auf diesem Niveau verbleiben wird, müssen zwingend zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, um den Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten auf die Kinderbetreuung zu gewährleisten.

Die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen ist bereits seit längerem in der Diskussion in der Politik. Zuletzt hat der Rat der Gemeinde Häuslingen in seiner Sitzung am 22.02.2023 mit der Drucksache HSL/062/2023/XI beschlossen, dass die Verwaltung weitere Varianten, im Einzelnen den Neubau einer Kindertagesstätte, die Einrichtung eines Waldkindergartens sowie die Erweiterung der Kindertagesstätte in Häuslingen, zur Schaffung von Betreuungsplätzen prüfen soll. Die Untersuchung hat mithilfe der Planungsgruppe Niemeyer aus Walsrode stattgefunden. Die Ergebnisse wurden sämtlichen Ratsgremien in einer gemeinsamen ratsinternen Veranstaltung am 14.05.2024 vorgestellt.

Zur langfristigen Verbesserung der Betreuungssituation sind nach den verschiedenen Ausplanungen und Diskussionen zwei Varianten als Favoriten übriggeblieben:

1. Neubau einer Kindertagesstätte im Gebiet der Stadt Rethem (Aller)

2. Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte in Groß Häuslingen durch einen An- und Umbau am Bestandsgebäude

Die Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte in Groß Häuslingen stellt die deutlich kostengünstigere und zeitlich schnellere Variante dar. Allerdings kann dadurch nur eine zusätzliche Gruppe geschaffen werden. Als weitere (dauerhafte) Lösung müsste dann der, dem Rechtsanspruch nicht genügende, Waldkindergarten dienen. Zudem müsste in der Kindertagesstätte „Rethemer Arche“ ein weiterer Umbau erfolgen, um eine zweite Krippengruppe unterzubringen. Zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten wären zudem nicht gegeben.

Der Neubau einer Kindertagesstätte im Gebiet der Stadt Rethem wird einen deutlich erhöhten finanziellen Aufwand mit sich bringen. Allerdings bietet der Neubau die Schaffung mehrerer dem Rechtanspruch genügenden Gruppen. Darüber hinaus bietet ein Neubau Erweiterungsmöglichkeiten für die Zukunft. Auch die Schaffung dringend benötigter Plätze im heilpädagogischen Bereich könnte hierbei realisiert werden. Zudem würden die neuen Betreuungsplätze an dem Ort geschaffen werden, an dem der Bedarf am dringendsten besteht.

Sollte sich der Rat der Gemeinde Häuslingen dafür entscheiden, die Variante Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte weiterzuverfolgen müsste als nächstes mit einer konkreten Ausplanung begonnen werden. Sollte die Entscheidung gegen eine Erweiterung fallen muss der Rat nichts weiter beschließen, da die Entscheidung über einen Neubau einer Kindertagesstätte im Gebiet der Stadt Rethem (Aller) ausschließlich der Rat der Stadt Rethem (Aller) treffen kann.


Anlage:

- Vorentwurfsplanung Variante 4A


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt, die Verwaltung mit der Ausplanung der Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte auf Grundlage der Variante 4A zu beauftragen. Die Vergabe der Planungsleistungen ist über den Rat der Gemeinde Häuslingen zu beschließen.

Vor der Beauftragung der Planungsarbeiten ist mit der Samtgemeinde Rethem (Aller) eine Vereinbarung über die Zwischenfinanzierung der Planungsarbeiten zu treffen.


Finanzierung:

Die Ausplanung der bestehenden Kindertagesstätte würde Kosten verursachen, welche bislang nicht im Haushalt der Gemeinde Häuslingen vorgesehen sind. Sollte sich für diese Variante entschieden werden, müsste eine Vereinbarung mit der Samtgemeinde Rethem (Aller) geschlossen werden, damit diese als sog. „Zwischenfinanzierer“ fungieren kann.