Sachverhalt und Rechtslage:
Mit der Einführung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um ab dem Schuljahr 2026/2027, hier konkret der 01.08.2026, zunächst den bundesweiten Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe sicherzustellen. In den nachfolgenden Jahren soll dieses je um eine weitere Klassenstufe ausgeweitet werden und sodann mit Beginn des Schuljahres 2029 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt steht dann allen Grundschulkindern in den Klassenstufen 1 bis 4 ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung.
Die Kinder im Grundschulalter haben dann einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeiten werden dabei angerechnet. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und gilt auch in den Ferien, dabei können Länder eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Dabei kann eine
Ganztagsschule in verschiedenen Varianten umgesetzt werden (offen,
teilgebunden, voll gebunden). Nach § 23 Abs. 6 des Niedersächsischen
Schulgesetzes regelt hierfür ein zu erstellendes Schulkonzept organisatorische,
personelle und sachliche Voraussetzungen. Hier entwickeln also die Schule, bzw.
die Schulleitung und der Lehrkörper in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein
Schulkonzept. Die Erstellung des pädagogischen Konzeptes ist dabei in der
Zuständigkeit der Schule. Die organisatorische Umsetzung des Konzeptes
hinsichtlich der Schaffung der Raumkapazitäten (zusätzliche Ruhe- und
Bewegungsräume) ist dann Aufgabe der Gemeinde.
Im Rahmen der
Umsetzung dieses Konzeptes und der Schaffung der baulichen Voraussetzungen für
die Einführung des Ganztagsbetriebes ist es wichtig, auch den gesamten
Gebäudekomplex, inkl. Grundschulmensa, alter Londyschule, alter Turnhalle, sowie die
alten Räumlichkeiten (Wohnung, alte KITA) unter die Lupe zu nehmen. Der
Gebäudekomplex des Grundschulbereiches ist grds. aus den 60er Jahren, einige
Gebäudeteile, wie die Alte Londyschule sind auch wesentlich älter.
Ziel muss und sollte
es sein, den Grundschulbereich zukunftsfähig aufzustellen. Schon jetzt genügen
die Räumlichkeiten der Grundschulmensa, der alten Londyschule, sowie der alten
Turnhalle und anhängender Gebäudeteile nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Eine vor kurzem
durchgeführte Energieberatung und Untersuchung der Gebäudestruktur im Hinblick
auf eine mögliche energetischen Sanierung hat zudem weitere Handlungsfelder
offenbart, die aber mit entsprechendem Fördermitteleinsatz behebbar wären.
Daher wurde die
geplante weitere Sanierung der Grundschule, die neben der Elektrosanierung
durchgeführt werden sollte, vorerst gestoppt. Es muss erst hinreichend sicher
sein, wie der Grundschulbereich in der Zukunft aufgestellt sein sollte, bevor
mit weiteren Sanierungsmaßnahmen begonnen wird.
Sofern der Samtgemeinderat eine Umsetzung des
Ganztagsbetreuungsanspruches in der Schule und damit eine Stärkung des Schulstandortes
Rethem beabsichtigt, möge ein Auftrag an die Verwaltung gehen, zusammen mit der
Schule bzw. Schulleitung ein Konzept „Grundschulbereich Londy-Schule Rethem
(Aller) 2026“ ggf. unter Zuhilfenahme externer Unterstützung zu erstellen.
Ausgehend von einem pädagogischen und organisatorischen Konzept (u.a. räumliche
Bedarfe und Anordnungen auf dem vorhandenen Grundstück und Funktionsbeziehungen
der möglichen Räumlichkeiten zueinander) unter Federführung der
Schule/Schulleitung solle die Verwaltung eine bauliche Umsetzung planen. Das
Gesamtkonzept mit pädagogischen, organisatorischen und architektonischen
Teilbereichen und Kostenschätzungen ist dem Samtgemeinderat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
zusammen mit der Schulleitung ein zukunftsfähiges Schulentwicklungskonzept für
den Grundschulbereich der Londy-Schule zu erstellen. Bei Bedarf kann externe
Unterstützung zu Hilfe genommen werden.
Finanzierung:
Im Haushalt der Samtgemeinde
Rethem (Aller) für das Jahr 2024 sind 20.000 € für die Erstellung eines
Schulentwicklungskonzeptes eingeplant.