Betreff
Feststellung der Besetzung im Bau- und Friedhofausschuss
Vorlage
SG/133/2024/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 24.04.2024, hier eingegangen am 25.04.2024, hat der Abgeordnete Herr Arnd Herbert Helberg erklärt, dass er sein Mandat im Samtgemeinderat mit sofortiger Wirkung niederlegen will. Die Mandatsniederlegung ist wirksam.

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) können Abgeordnete Ihren Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten verlieren. Nach Satz 2 darf die Verzichtserklärung nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden. Der Abgeordnete Herr Arnd Herbert Helberg hat seinen Verzicht schriftlich mit Unterschrift dem Samtgemeindebürgermeister Herrn Björn Symank erklärt. Die Verzichtserklärung mit sofortiger Wirkung ist grundsätzlich zulässig. Eine Begründung für den Verzicht muss nicht vorgelegt werden; es gehört zum freien Mandat, dass der Abgeordnete jederzeit ohne Begründung auf seinen Sitz in der Vertretung verzichten darf.

Damit einhergehend verliert Herr Arnd Herbert Helberg auch die Mitgliedschaft im Bau- und Friedhofausschuss. Diese Position gilt es daher neu zu besetzen. Nach § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 2 NKomVG können Fraktionen von ihnen benannte Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet.

In der letzten Fraktionssitzung der SPD wurde sich darauf verständigt, dass Frau Sünje Reinicke die Mitgliedschaft im Bau- und Friedhofausschuss übernimmt.


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) stellt folgendes fest:

1. Herr Arnd Herbert Helberg verliert seine Mitgliedschaft im Bau- und Friedhofausschuss aufgrund der Mandatsniederlegung im Samtgemeinderat.

2. Die SPD-Fraktion beruft Frau Sünje Reinicke als neues Mitglied in den Bau- und Friedhofausschuss.