Sachverhalt und Rechtslage:
Mit Schreiben vom
24.04.2024, hier eingegangen am 25.04.2024, hat der Abgeordnete Herr Arnd
Herbert Helberg erklärt, dass er sein Mandat im Samtgemeinderat mit sofortiger
Wirkung niederlegen will. Die Mandatsniederlegung ist wirksam.
Gemäß § 52 Abs. 1
Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) können
Abgeordnete Ihren Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung
gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten verlieren. Nach Satz 2 darf die Verzichtserklärung
nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden. Der
Abgeordnete Herr Arnd Herbert Helberg hat seinen Verzicht schriftlich mit
Unterschrift dem Samtgemeindebürgermeister Herrn Björn Symank erklärt. Die
Verzichtserklärung mit sofortiger Wirkung ist grundsätzlich zulässig. Eine
Begründung für den Verzicht muss nicht vorgelegt werden; es gehört zum freien
Mandat, dass der Abgeordnete jederzeit ohne Begründung auf seinen Sitz in der
Vertretung verzichten darf.
Damit einhergehend verliert
Herr Arnd Herbert Helberg auch die Mitgliedschaft im Feuerschutz-, Finanz- und
Wirtschaftsausschuss. Diese Position gilt es daher neu zu besetzen. Nach § 71
Abs. 9 S. 3 Nr. 2 NKomVG können Fraktionen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die
Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet.
In der letzten
Fraktionssitzung der SPD wurde sich darauf verständigt, dass Frau Sünje
Reinicke die Mitgliedschaft im Feuerschutz-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
übernimmt.
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Rethem (Aller) stellt folgendes fest:
1. Herr Arnd Herbert Helberg verliert seine Mitgliedschaft im Feuerschutz-,
Finanz- und Wirtschaftsausschuss aufgrund der Mandatsniederlegung im
Samtgemeinderat.
2. Die SPD-Fraktion beruft Frau Sünje Reinicke als neues Mitglied in den
Feuerschutz-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss.