Sachverhalt und Rechtslage:
Mit Schreiben vom
24.04.2024, hier eingegangen am 25.04.2024, hat der Abgeordnete Herr Arnd
Herbert Helberg erklärt, dass er sein Mandat im Samtgemeinderat mit sofortiger
Wirkung niederlegen will.
Gemäß § 52 Abs. 1
Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) können
Abgeordnete Ihren Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung
gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten verlieren. Nach Satz 2 darf die
Verzichtserklärung nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen
werden.
Der Abgeordnete Herr
Arnd Herbert Helberg hat seinen Verzicht schriftlich mit Unterschrift dem
Samtgemeindebürgermeister Herrn Björn Symank erklärt (siehe Anlage 1). Die
Verzichtserklärung ist grundsätzlich zulässig. Eine Begründung für den Verzicht
muss nicht vorgelegt werden; es gehört zum freien Mandat, dass der Abgeordnete
jederzeit ohne Begründung auf seinen Sitz in der Vertretung verzichten darf.
Gemäß § 52 Abs. 2
NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die
Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen; in dem Zuge muss Herrn Arnd
Herbert Helberg auch die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Aus Sicht der
Verwaltung liegen alle Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Nr. NKomVG vor, damit
Herr Arnd Herbert Helberg seinen Sitz in der Vertretung verliert. Es wird daher
empfohlen, den Sitzverlust festzustellen.
Hinweis:
Gemäß § 44 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der
Sitz in der Vertretung nach Maßgabe des § 38 NKWG auf die nächste Ersatzperson
über. Nach § 44 Abs. 5 NKWG trifft die Feststellung der Wahlausschuss. Sie kann
durch die Wahlleitung allein erfolgen, wenn Zweifel über die zu treffende
Entscheidung nicht bestehen.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2021
folgende Reihenfolge der
Ersatzpersonen nach § 38 Abs. 2 NKWG festgestellt:
1. Dr. Jonas Wussow (bereits für Frau Mareile Jahns im
Rat gewesen)
2. Frank Heuer (für Herrn Dr. Wussow im Rat)
3. Sünje Reinicke
4. Frederic Hein
5. Stephanie Beutler
6. Thomas Kagemann
7. Dieter Schnabel
Um dem Grundsatz der Vollständigkeit der Vertretung zu
wahren wurde Frau Reinicke bereits im Vorfeld über den anstehenden Sitzverlust
informiert. Frau Reinicke hat daraufhin das Mandat angenommen. Sobald die
Vertretung den Sitzverlust von Herrn Arnd Herbert Helberg offiziell feststellt,
wird der Übergang des Sitzes durch die Wahlleitung gemäß § 40 Abs. 1 NKWG durch
Aushang öffentlich bekannt geben.
Anlagen:
- Verzichtserklärung von Herrn Arnd Herbert Helberg
Beschluss:
Der Abgeordnete Herr Arnd Herbert Helberg verliert aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 24.04.2024 gemäß § 52 Abs. Nr. 1 NKomVG mit dem heutigen Tag den Sitz im Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller).